Berlin:Entschädigungen in Behindertenhilfe und Psychiatrie

Berlin (dpa/bb) - Erwachsene, die als Kinder und Jugendliche bei der Behindertenhilfe oder in psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben, können Anträge auf Anerkennung und finanzielle Unterstützung stellen. Das Angebot gilt für Menschen, die zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik stationär in einer Einrichtung untergebracht waren. Für das Gebiet der ehemaligen DDR läuft der Zeitraum von 1949 bis 1990, wie die Berliner Senatsverwaltung für Soziales am Freitag mitteilte.

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Berlin (dpa/bb) - Erwachsene, die als Kinder und Jugendliche bei der Behindertenhilfe oder in psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben, können Anträge auf Anerkennung und finanzielle Unterstützung stellen. Das Angebot gilt für Menschen, die zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik stationär in einer Einrichtung untergebracht waren. Für das Gebiet der ehemaligen DDR läuft der Zeitraum von 1949 bis 1990, wie die Berliner Senatsverwaltung für Soziales am Freitag mitteilte.

Voraussetzung für die Hilfen ist, dass die Betroffenen bis heute unter den Folgen der Unterbringung leiden. Neben der Anerkennung von Leid und Unrecht sind einmalige Geldpauschalen bis zu 9000 Euro pro Person möglich. Wenn Betroffene in ihrer Jugend in Einrichtungen arbeiten mussten, kommen je nach Zeitraum einmalige Ausgleichszahlungen für entgangene Rentenansprüche bis zu 5000 Euro in Frage.

Für das Verfahren ist die Stiftung Anerkennung und Hilfe zuständig, die Berlin gemeinsam mit dem Bund, den Ländern und Kirchen errichtet hat. Das Prozedere läuft ähnlich wie beim ausgelaufenen Fonds für Heimkinder, die Leid und Unrecht erlitten. Betroffene hatten hier in der Regel Ansprüche auf Therapien, jedoch in der Regel nicht auf frei verfügbare Geldleistungen wie sie nun vorgesehen sind. Auch im aktuellen Fall sollen die Berichte der Betroffenen gleichzeitig der wissenschaftlichen Aufarbeitung dienen.

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