Prostitution - Hamburg:Nur 1700 von circa 5200 Prostituierten behördlich angemeldet

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Hamburg (dpa/lno) - Seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes im Juli 2017 haben sich erst knapp 1700 Hamburger Prostituierte behördlich angemeldet - von geschätzten 5200. Dies teilte die Hamburger Sozialbehörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Gesetz, das vor allem Zwangsprostituierte schützen und dem undurchsichtigen Gewerbe die Anonymität nehmen soll, ist nicht unumstritten.

Ein zentraler Kritikpunkt ist die Meldepflicht für Sexarbeiter. Neben einer gesundheitlichen Beratung müssen Prostituierte ein Anmeldeverfahren durchlaufen und die von der Behörde ausgestellte Bescheinigung mit sich führen. Dieser in der Szene schlicht "Hurenpass" genannte Ausweis kennzeichnet die Betroffenen anhand von Echt- oder Aliasnamen, Foto und Anschrift offiziell als Prostituierte.

Wie viele Prostituierte tatsächlich in der Elbmetropole arbeiten, sei nur schwer zu sagen, sagte ein Behördensprecher. Ausgehend vom polizeilichen Hellfeld - ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer - seien 2200 Frauen und Männer im Gewerbe tätig. Nach Einschätzungen seiner Behörde liege die Zahl aber weit höher: bei circa 5200 - wenn nicht mehr.

Warum sich davon erst ein knappes Drittel angemeldet habe, könne er nicht allgemein sagen, meinte der Sprecher. Allerdings steht die Registrierung auch nur Menschen offen, die über einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitsberechtigung in Deutschland verfügen. Alle anderen können zwar beraten, aber nicht angemeldet werden.

Schleppend ging der Anmeldeprozess auch wegen der teils wochenlangen Wartezeiten in der Anlaufphase voran. Mittlerweile habe man das Problem aber in den Griff bekommen, Wartezeiten gibt es laut Behörde keine mehr. Zudem gebe es offene Sprechzeiten für die gesundheitliche Beratung. Von den acht vorgesehenen Sachbearbeiter-Stellen seien bislang sechs besetzt worden.

Die Hamburger Polizei sieht ebenfalls eine positive Entwicklung. Wegen der gesundheitlichen Beratungen, der behördlichen Anmeldung und der Kontrolle von Prostitutionsstätten wie Bordellen, sei es für Menschenhändler deutlich schwerer geworden unentdeckt Menschen zur Prostitution zu zwingen, hieß es.

Auf den Prüfstand soll das Gesetz frühestens bei einer ersten bundesweiten Evaluation 2022 kommen. In Hamburg werde bis dahin kein offizieller Zwischenstand veröffentlicht, teilte die Sozialbehörde mit.

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