Notfälle:Fast 10.000 Menschen gelten als vermisst

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Die niedersächsische Polizei sucht nach dem sechsjährigen Arian, der seit mehr als zwei Wochen vermisst wird. (Foto: Daniel Bockwoldt/dpa)

Wenn jemand vermisst wird, kann das für Angehörige belastend sein. Ein Vermisstenfall in Niedersachsen sorgt bundesweit für Anteilnahme. Das ist aber kein Einzelfall.

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Wiesbaden (dpa) - In Deutschland gelten fast 10.000 Menschen als vermisst. Das Bundeskriminalamt (BKA) erfasste zu Monatsbeginn 9554 Frauen und Männer mit unklarem Aufenthaltsort. Das teilte eine Behördensprecherin in Wiesbaden der dpa mit. 70 Prozent der Vermissten seien Männer, männliche Jugendliche oder Jungen. Verschwunden sind den Angaben zufolge 1845 Kinder unter 13 Jahren. Unklar sei zudem gewesen, wo sich 3458 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren aufgehalten hätten.

„Täglich werden jeweils etwa 200 bis 300 Fahndungen neu erfasst, etwa die gleiche Anzahl wird wegen Erledigung gelöscht“, teilte die Sprecherin mit. Dem Bundeskriminalamt zufolge klärt sich etwa die Hälfte der Vermisstenfälle innerhalb der ersten Woche auf. Binnen Monatsfrist seien es 80 Prozent der Fälle. „Der Anteil der Personen, die länger als ein Jahr vermisst werden, beträgt etwa 3 Prozent.“

Sechsjähriger Arian in Niedersachsen vermisst

Derzeit sorgt in Niedersachsen ein Vermisstenfall bundesweit für Aufsehen: Seit mehr als zwei Wochen wird der autistische Junge Arian bei Bremervörde zwischen Hamburg und Bremen vermisst. Die Polizei geht davon aus, dass er sein Zuhause selbstständig verließ. 

Eine Woche lang suchten Hunderte Einsatzkräfte und Freiwillige Tag und Nacht nach ihm - zeitweilig mit Hunden, Pferden, Helikoptern, Drohnen, einem Tornado-Flieger, Amphibienfahrzeug, Booten und Tauchausrüstung. Ende April stellte die Polizei die aktive Suche ein, eine Gruppe aus fünf Ermittlern und Ermittlerinnen bearbeitet den Fall weiter.

Laut BKA schwankt bundesweit die Zahl der Vermissten. Die Polizei leite eine Vermissten-Fahndung ein, wenn eine Person ihren gewohnten Lebenskreis verlassen habe, ihr Aufenthalt unbekannt sei und eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden könne. „Bei Minderjährigen, deren Aufenthalt dem Sorgeberechtigten unbekannt ist, wird grundsätzlich von einer Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit ausgegangen.“

© dpa-infocom, dpa:240509-99-969648/2

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