70 Jahre Grundgesetz:Der gerechte Weg ist ausgeschlossen

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"Der Rechtsweg ist ausgeschlossen"? Von wegen. (Foto: imago)

Ein Fundamentalsatz im Grundgesetz garantiert jedem, dass ihm "der Rechtsweg offen" steht. Doch in der Praxis kann dieser Rechtsweg durchaus steinig sein. Denn die Klage kann auch mal am Geld scheitern.

Von Heribert Prantl

"Der Rechtsweg ist ausgeschlossen": Das ist ein bekannter, ein oftmals gebrauchter, aber gleichwohl unsinniger Satz. Den Rechtsweg kann man nicht ausschließen. Das würde sich mit einem der größten, der wichtigsten, der fundamentalsten Sätze des Grundgesetzes beißen. Dieser Fundamentalsatz steht in Artikel 19 Absatz 4 und garantiert "jedem", der "von der öffentlichen Gewalt in seinen Rechten verletzt" wird, dass ihm "der Rechtsweg offensteht".

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