Gesellschaft:Grüne fordern Nachbesserungen am Antidiskriminierungsgesetz

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„Viele Menschen, die sich diskriminiert fühlen, scheuen sich, als Einzelpersonen durch alle Instanzen zu gehen“, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Hasselmann. (Foto: Wolfgang Kumm/dpa)

Berlin (dpa) - Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Antidiskriminierungsgesetzes fordern die Grünen Nachbesserungen. Konkret verlangte die parlamentarische Geschäftsführerin Britta Hasselmann ein Verbandsklagerecht.

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Berlin (dpa) - Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Antidiskriminierungsgesetzes fordern die Grünen Nachbesserungen. Konkret verlangte die parlamentarische Geschäftsführerin Britta Hasselmann ein Verbandsklagerecht.

„Viele Menschen, die sich diskriminiert fühlen, scheuen sich, als Einzelpersonen durch alle Instanzen zu gehen“, begründete sie die Forderung im Radiosender NDR Info.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Michael Fuchs, lehnt die Möglichkeit einer Verbandsklage ab. Im ARD-„Morgenmagazin“ sagte er: „Ich bin dagegen, dass wir eine Art Sittenpolizei in Deutschland aufbauen. Das heißt also, irgendwelche Anwaltskanzleien machen ein Geschäftsmodell daraus und fangen an, einen Verband zu gründen und klagen dann auf Teufel komm raus. Das wollen wir nicht.“ Wenn jemand Recht suche, dann könne er zu einem Anwalt gehen und klagen.

Das bestehende Gesetz habe sich in den vergangenen zehn Jahren bewährt, betonte Fuchs. Grundsätzlich halten es auch die Grünen für einen Erfolg. Es sei für viele benachteiligte Menschen wichtig gewesen, sagte Hasselmann. Als Beispiel nannte sie die Klagemöglichkeit für Frauen, die trotz gleicher Arbeit schlechter bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen. Oder die Möglichkeit, sich gegen Beschimpfungen von Homosexuellen im Internet wehren zu können.

Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) fordert eine Reform. „Der Schutz vor Benachteiligungen muss effektiver werden“, sagte ADS-Chefin Christine Lüders. Die Hürden seien oft zu hoch, um das Recht auf Gleichbehandlung durchzusetzen. Nach einem Expertengutachten müssten etwa die Fristen erweitert werden, in denen Betroffene ihre Ansprüche geltend machen können. Das 2006 eingeführte Gesetz soll Menschen helfen, die am Arbeitsplatz oder im Alltagsleben wegen Herkunft, Geschlecht oder Alter benachteiligt werden.

Das Gesetz war 2006 auf Druck der EU und des Europäischen Gerichtshofs von der damaligen großen Koalition aus Union und SPD beschlossen worden. Es richtet sich gegen Benachteiligungen am Arbeitsplatz und im Alltagsleben, etwa wegen der Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder des Alters.

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