Gesellschaft:Immer mehr Waffen in Sachsen: Kleiner Waffenschein gefragt

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Eine Faustfeuerwaffe mit Magazin und Munition. (Foto: David Young/dpa/Symbolbild)

Ob scharfe Waffen oder Schreckschusspistolen und -gewehre, in Sachsen geht der Trend zur Waffe weiter nach oben. Dabei wird nicht jedem Antrag auf die entsprechende Erlaubnis stattgegeben.

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Dresden (dpa/sn) - Die Zahl zugelassener Gewehre und Pistolen in Sachsen, darunter scharfe Waffen ebenso wie Schreckschusswaffen, hat sich im vergangenen Jahr weiter erhöht. Wie aus dem Nationalen Waffenregister hervorgeht, befanden sich Ende 2022 landesweit 151.398 Waffen in Privatbesitz, gut 2400 mehr als ein Jahr zuvor. Auch die Zahl der privaten Besitzer von Waffen oder Waffenteilen, die zu schussfähigem Gerät zusammengesetzt werden können, nahm um 368 auf 31.869 zu. Letztere erhöhte sich um fast 2000 von 10.876 auf 12.059.

Bei Waffenscheinen und Schießerlaubnissen ging der Trend ebenso weiter nach oben um 1751 auf 88.792, wobei eine Person mehrere Erlaubnisse besitzen kann. Nach wie vor gefragt ist dabei besonders der Kleine Waffenschein, der zum Tragen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit berechtigt. 23.381 gab es davon im Dezember 2022 und damit 877 mehr als ein Jahr zuvor.

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) sah nach Angaben des Innenministeriums bei insgesamt 69 Fällen einen Bezug zur rechten Szene, in 33 Fällen zu den sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern sowie in einem Fall zum Linksextremismus. 36 Rechtsextremisten oder Reichsbürger mussten ihre Waffen abgeben, 15 weitere verzichteten nach Anhörung freiwillig auf eine Erlaubnis, 8 Anträge wurden zurückgezogen und 3 abgelehnt. Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 25.706 Anfragen der Waffenbehörden ein.

Bei 14 Anträgen seien Hinweise auf diesen Personenkreis geprüft, 3 abgelehnt und 8 nach Anhörung zurückgezogen worden. Drei befänden sich noch in der Prüfung.

Nach Angaben der Landesdirektion Sachsen werden Waffenscheine in der Regel von gefährdeten Personen oder Sicherheitsfirmen für Personal beantragt. Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe kann von zuständigen Behörden bei Landkreisen und kreisfreien Städten erteilt werden, wenn nachweislich höhere Gefährdung durch Angriffe auf Leib und Leben als für die Allgemeinheit oder Bewachungsaufträge für gefährdete Personen oder Objekte vorliegen. Erlaubnisse könnten mit Auflagen sowie befristet für Personen erteilt werden, die wegen hoheitlicher Aufgaben des Bundes oder eines Landes gefährdet sind - oder für Gäste und Personen anderer Staaten und deren Bewachungspersonal.

© dpa-infocom, dpa:230202-99-445707/5

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