Gesellschaft - Darmstadt:Zahl der Stiftungen steigt weiter: 2020 mehr als 180 neue

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Darmstadt/Gießen/Kassel (dpa/lhe) - Die Zahl der Stiftungen ist in Hessen im vergangenen Jahr weiter gestiegen. Vor allem im Süden des Landes wurden zahlreiche Neugründungen anerkannt, wie das Regierungspräsidium in Darmstadt mitteilte. Alleine hier seien 152 neue Stiftungen dazugekommen.

Hessen war nach den Zahlen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen 2019 das Flächenland mit der höchsten Stiftungsdichte, 34 pro 100 000 Einwohner. Nur die Stadtstaaten Hamburg (79) und Bremen (49) hatten mehr. Aktuellere Zahlen gibt es dem Verband zufolge erst im Frühjahr. Eine Stichprobe habe allerdings ergeben, dass die Corona-Krise bislang keine Auswirkungen auf die Spendebereitschaft für Stiftungen gehabt habe. "Es ist nicht zu merken, dass weniger gestiftet wird", heißt es beim Verband.

Stiftungen ermöglichen Bildungsprogramme, finanzieren Museen und Wissenschaft oder helfen behinderten Menschen und sozial Benachteiligten. "Die Großzahl der Stiftungen in Deutschland wird von Privatpersonen errichtet, ganz überwiegend bereits zu Lebzeiten", heißt es beim Deutschen Stiftungszentrum. Es wird sich ein langfristiger, gemeinnütziger Zweck ausgedacht und das Vermögen in eine Stiftung eingebracht. Diese legt die Mittel gewinnbringend an und fördert mit den Erträgen das Stiftungsziel. Natürlich gründen auch Unternehmen und Familien Stiftungen.

Im vergangenen Jahr wurden in den Zuständigkeiten der drei hessischen Regierungspräsidien in Darmstadt, Kassel und Gießen deren Angaben zufolge mehr als 180 Stiftungen neu anerkannt. Damit gibt es landesweit mehr als 2300 mit einem Gesamtvermögen von mehreren Milliarden Euro. Fast 1700 Stiftungen liegen in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Darmstadt. Die meisten Neugründungen gab es der Behörde zufolge in Darmstadt (89) und Frankfurt (30). Der hohe Zahl in Darmstadt liegt dem Regierungspräsidium zufolge an der Ansiedlung einer kommerziellen Stiftungsbetreuung, die auch die Verwaltung wahrnehme.

Die Gründung einer Stiftung ist juristisch im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die staatlichen Aufsichtsbehörden für eine Zulassung sind die Regierungspräsidien. Bei den Kirchen sind die jeweiligen Kirchenbehörden zuständig. Es gibt unterschiedliche Rechtsformen für Stiftungen und nicht alle bedürfen einer Zulassung der Aufsichtsbehörden.

© dpa-infocom, dpa:210125-99-156155/2

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