Freizeit:Neue Corona-Lockerungen wirksam

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Eine Leiter ist in einem Hallenbad vor dem leeren Schwimmbecken zu sehen. (Foto: Uwe Anspach/dpa/Archivbild)

Seit Samstag ist vieles in Freizeit, Kultur und im Sport wieder erlaubt - aber unter Hygiene-Auflagen. Neu ist, dass sich nun Gruppen von bis zu zehn Personen...

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Seit Samstag ist vieles in Freizeit, Kultur und im Sport wieder erlaubt - aber unter Hygiene-Auflagen. Neu ist, dass sich nun Gruppen von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen dürfen. Bedingung: Die Kontakte müssen rückverfolgt werden können. Bislang durften sich wegen der Corona-Pandemie nur Angehörige von maximal zwei Haushalten und Familien treffen.

Laut einer Umfrage bei Polizei-Dienststellen und Ordnungsämtern gab es in mehreren NRW-Großstädten zunächst keine größeren Probleme mit den neuen Regeln. Der Stadt Köln wurden bis zum frühen Samstagnachmittag keine Fälle bekannt, bei denen es zu größeren Verstößen gegen die Beschränkungen gekommen war. In Essen und Mülheim an der Ruhr bezeichnete ein Polizeisprecher die Lage als ruhig. „Auch die Hinweise von Bürgern zu Verstößen sind abgeebbt.“ Ähnlich äußerten sich die Behörden in Bonn, Bochum und Münster. In der Düsseldorfer Innenstadt herrschte bei sonnigem Wetter in der Mittagszeit ein geschäftiges Treiben, größere Gruppen fielen zunächst nicht auf.

Auch Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos dürfen nun ihre Säle wieder öffnen - regulär aber nur für maximal ein Viertel ihrer normalen Zuschauerkapazität bei einer Höchstgrenze von 100 Gästen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt weiter. Für größere Gruppen müssen besondere Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte vorgelegt werden.

Beim Sport ist noch nicht alles erlaubt, aber möglich sind jetzt wieder Kontaktsport mit bis zu zehn Personen sowie Wettkämpfe im Breiten- und Freizeitsport - in beiden Fällen im Freien. Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt aber weiterhin untersagt. Bahnen-Schwimmbecken hingegen dürfen wieder öffnen - auch in Hallenbädern.

Busreisen sind unter Einhaltung von Infektionsschutzregeln ebenfalls wieder möglich. Fahrgäste müssen sich aber vor jedem Betreten des Busses die Hände waschen oder desinfizieren. Bordtoiletten bleiben außer Betrieb. Kinder und Jugendliche dürfen wieder zu Ferienfreizeiten oder in die Stadtranderholung - ebenfalls unter Hygieneauflagen.

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