Fehlende Kita-Plätze:Stadt Leipzig muss für Verdienstausfall von Müttern aufkommen

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  • Die Stadt Leipzig muss für den Verdienstausfall von drei Müttern aufkommen, die keinen Betreuungsplatz für ihre Kinder gefunden hatten.
  • Das hat das Leipziger Landgericht entschieden. Geklagt hatten drei Elternpaare.
  • Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, ist das erste dieser Art seit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz im Jahr 2013.

Leipzig muss Schadenersatz für fehlende Kita-Plätze zahlen

Es ist das erste Mal, dass eine Kommune in Deutschland für den Verdienstausfall von Müttern aufkommen muss, die keinen Betreuungsplatz für ihre Kleinkinder finden. Die Stadt Leipzig soll in drei Fällen jeweils mehrere Tausend Euro zahlen - insgesamt 15 100 Euro. Das hat das dortige Landgericht entschieden. Die Stadt kann gegen das Urteil noch in Revision gehen.

Laut MDR hatten drei Elternpaare gegen die Stadt geklagt, weil sie für ihre Kinder nicht direkt im Anschluss an die Elternzeit einen Betreuungsplatz gefunden hatten. Seit August 2013 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.

Sven und Claudia Menschel gehörten zu den Eltern, die vor dem Landgericht Leipzig Schadenersatz für ihren Verdienstausfall forderten - mit Erfolg. (Foto: dpa)

Stadt stellte Betreuungsplätze nicht rechtzeitig zur Verfügung

Nach Auffassung des Gerichts hat die Kommune ihre Amtspflicht verletzt. Kitas sollten Eltern helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Zwar habe die Stadt ihrem gesetzlichen Auftrag durch eine umfangreiche Kindertagesstättenplanung Rechnung getragen, erklärte das Gericht. Allerdings standen die Kitaplätze nicht rechtzeitig zur Verfügung. Es müsse auch Vorsorge für einen unvorhersehbaren Bedarfsfall getroffen werden. "Wir sehen uns in unserer Annahme bestätigt, dass die Stadt Leipzig rechtswidrig bewusst 'auf Lücke geplant' hat", zitiert der MDR einen Anwalt der Eltern.

Mainz zu Kostenübernahme für private Betreuung verurteilt

Bereits 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Stadt Mainz dazu verurteilt, die Kosten für eine private Kinderkrippe zu zahlen. Geklagt hatte die Mutter einer Zweijährigen, die von der Stadt keinen Krippenplatz bekommen hatte. Das Urteil bezog sich damals aber explizit auf eine Regelung in Rheinland-Pfalz zur Betreuung von Kindern ab zwei Jahren.

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