Urteil zu Krippenplätzen:Stadt muss Kosten für private Kita erstatten

Sprachförderung in Kindertagesstätte

Urteil zur Kinderbetreuung: Kommunen müssen zahlen, wenn sie die Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz nicht erfüllen können.

(Foto: dpa)

Ein Grundsatzurteil zugunsten von Eltern: Kommunen müssen laut Bundesverwaltungsgericht für eine privat organisierte Kinderbetreuung zahlen, wenn sie den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz nicht erfüllen können. Allerdings gilt der Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Streit um Schadenersatz für private Kita-Kosten ein Grundsatzurteil zugunsten der Eltern gefällt. Diese haben demnach Anspruch auf die Erstattung der Kosten für eine privat organisierte Kinderbetreuung, wenn eine Kommune den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz nicht erfüllen konnte.

Hintergrund der Entscheidung ist der Fall einer Mutter aus Mainz, die ihre damals zweijährige Tochter von April bis Oktober 2011 bei einer privaten Elterninitiative untergebracht hatte. Die Stadt hatte den schon damals in Rheinland-Pfalz bestehenden Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Kita-Platz nicht erfüllen können. Die Mutter verlangte von der Kommune etwa 2200 Euro zurück - und setzte sich jetzt vor Gericht durch.

"Der Senat hat festgestellt, dass es eine bundesrechtliche Grundlage für den Anspruch auf Aufwendungsersatz gibt", sagte Gerichtssprecherin Renate Philipp. Dieser sei im Sozialgesetzbuch verankert. Allerdings stellten die Richter auch klar, dass einige Bedingungen erfüllt sein müssten. So müssten Eltern ihren Bedarf für einen Kita-Platz rechtzeitig anmelden und auch nachweisen, dass sie den Platz tatsächlich zu einem bestimmten Stichtag benötigten.

"Wir sind wirklich froh, dass das Bundesverwaltungsgericht klar und deutlich gesagt hat, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen", sagte Ursula Krickel, Sprecherin des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Der Mainzer Fall sei zudem besonders, weil hier das Land das Recht auf einen kostenfreien Kita-Platz eingeräumt hatte. Dies sei beim bundesweiten Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz nicht der Fall.

Kommunen erwarten keine Klagewelle

Städte und Kommunen haben gelassen auf das Urteil reagiert. Als Signal für eine Klagewelle von Eltern, die für ihre Sprösslinge keinen kommunalen Krippenplatz ergattern konnten, sei der Richterspruch nicht zu werten, sagte eine Sprecherin des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Beim Bundesfamilienministerium war unter Berufung auf Informationen aus den Ländern und Kommunen von "einer Handvoll" anhängiger Klagen zu diesem Thema die Rede.

Beim Deutschen Städtetag hieß es, der Verband warte zunächst die Urteilsbegründung ab, um sie zu prüfen. Dass es zu solchen Klagen kommen werde, darauf habe der Verband wiederholt hingewiesen.

Seit 1. August haben Eltern generell einen Rechtsanspruch auf Betreuung ihrer unter dreijährigen Kinder. Lücken beim Kita-Angebot gibt es noch in einigen Großstädten. Zum Stichtag 30. Juni standen nach Angaben der Kommunalverbände über 710.000 Plätze für Kleinkinder zur Verfügung. Zudem seien weitere knapp 100.000 in Planung. Damit sollte der Bedarf gedeckt sein.

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