Familienrecht:Ungerechtes Klischee vom Zahlvater

Mehr Rechte für ledige Väter - Gesetzesänderung in Kraft

Männer, die auch nach einer Scheidung eine enge Bindung zu ihren Kindern wünschen, sind in der Gesellschaft längst angekommen. Doch bei finanziellen Lasten werden sie weiter benachteiligt.

(Foto: Frank Leonhardt/dpa)

Ein Paar trennt sich, die Ex-Partner teilen sich das Sorgerecht und die Betreuung des gemeinsamen Kindes - dennoch muss der Vater den vollen Unterhalt leisten. Eine Ungerechtigkeit, die eine umfassende Reform des Unterhaltsrechts notwendig macht.

Von Ulrike Heidenreich und Wolfgang Janisch

Jede dritte Ehe geht in die Brüche, 95 Prozent der Eltern teilen sich nach einer Scheidung das Sorgerecht für ihre Kinder. Beim Unterhalt aber machen die getrennten Partner im seltensten Fall halbe-halbe. Selbst Väter, die sich nicht nur als Wochenendpapa sehen und ihr Kind fast die Hälfte des Monats betreuen, müssen nämlich den gesamten Unterhalt zahlen. Die Familienpolitik setzt auf die Elternzeitmänner und die Teilzeitmänner. Die Familienmänner, die eine enge Bindung zu Haushalt und Kindern genießen, sind in der Gesellschaft auch längst angekommen. Doch in der Rechtsprechung ist dieser neue Mann noch nicht vorgesehen. Das neue Rollenmodell läuft nicht wirklich überall rund.

Den Ingenieur Erik Schneider (Name von der Redaktion geändert) ärgert das. Denn er denkt, dass er fast alles richtig gemacht hat - bis auf kluges Krisenmanagement in seiner Ehe vielleicht. Seit eineinhalb Jahren sind seine Frau und er geschiedene Leute. Vorher hatte Erik Schneider, 48, vier Monate Elternzeit genommen. Das ist mehr, als es die meisten Väter tun: Der Großteil, nämlich 93 Prozent, bleibt höchstens zwei Monate zu Hause beim Baby. Später, als Tochter Lena 15 Monate alt war und seine Frau Annett halbtags ins Büro ging, reduzierte er seine Arbeitszeit auf 80 Prozent. Der Freitag gehörte Papa. Trotzdem ging die Familienidylle in die Brüche.

Lena hat zwei Kinderzimmer

Inzwischen haben beide neue Partner, kommen miteinander "halbwegs versöhnlich" aus, so formuliert es Erik Schneider. Das Sorgerecht ist geteilt, die vier Jahre alte Lena lebt hauptsächlich bei der Mutter, weil - so die Absprache - Annett Schneider öfter zu Hause ist. Erik Schneider ist mit seiner neuen Lebensgefährtin in deren Nähe gezogen. Die Wohnung hat ein Zimmer mehr, als ein Paar alleine benötigen würde. Schließlich braucht Lena ein eigenes Kinderzimmer. Sie ist jedes zweite Wochenende von Freitagmittag bis Montagmorgen beim Vater. Unter der Woche wechseln er und seine Freundin sich mit der Mutter ab. Die erste Woche holen sie Lena dreimal vom Kindergarten ab, die zweite Woche zweimal, und so weiter. Die anderen Tage übernimmt die Mutter. Wo die Kleine übernachtet, handhaben Erik und Annett Schneider flexibel, je nach eigenen Plänen. Aber immer sprechen sie das so rechtzeitig ab, dass Lena sich nicht überrumpelt fühlt. Wenn die Mutter am Wochenende wegfährt, springt der Vater ein - er tut es gern.

Regelmäßige Ausgaben - trotzdem voller Unterhalt

Erik Schneider hat ausgerechnet, dass er seine Tochter mindestens 50 Prozent der Zeit betreut, manchmal ist es mehr, manchmal weniger. "Ich habe regelmäßige Kosten wegen meiner Tochter: die erhöhte Miete wegen des zusätzlichen Zimmers, Essen, Kleidung und Spielzeug, Geld für Unternehmungen. Trotzdem muss ich vollen Unterhalt zahlen", sagt er. Schneider verdient etwa 3800 Euro netto. Gemäß der Düsseldorfer Tabelle überweist er 432 Euro pro Monat an seine Ex-Frau. Trotz aller Harmonie - Annett Schneider lässt da nicht mit sich handeln. Sie sagt, dass sie dieses Geld voll benötigt.

Familienrecht: Die Düsseldorfer Tabelle: So wird der Unterhalt berechnet.

Die Düsseldorfer Tabelle: So wird der Unterhalt berechnet.

Auf die Frage, wer sich nach der Scheidung um die Kinder kümmert, kennt die Wirklichkeit zahllose Antworten. Die alleinerziehende Mutter, die vom Zahlvater widerwillig den Unterhalt überwiesen bekommt, markiert das eine Ende eines Spektrums. Am anderen Ende stehen die getrennten, immer noch partnerschaftlich kooperierenden Eltern. Dazwischen gibt es fast alles. Manchmal ist es nur der Zoobesuch einmal monatlich. Andere haben minutiös Übernachtungspläne ausgetüftelt.

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