Familien:Landtag für Anspruch auf Elterngeld bei Pflegekindern

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Schleswig-Holsteins Sozialministerin Aminata Touré spricht im Landtag. (Foto: Christian Charisius/dpa)

Pflegeeltern sollen nach Ansicht der schleswig-holsteinischen Landtagsfraktionen Elterngeld bekommen. Mit einem Antrag wird nun die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Kiel (dpa/lno) - Alle Fraktionen im schleswig-holsteinischen Landtag haben sich in einem gemeinsamen Antrag für einen Anspruch auf Elterngeld für Eltern von Pflegekindern eingesetzt. Pflegeeltern zu sein sei eine Vollzeitaufgabe, sagte die Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) im Kieler Landtag am Mittwoch. Dies führe oft zu finanziellen Einbußen und dies gerade bei Frauen, die ihren Job oftmals zugunsten der Pflegekinder aufgeben.

Derzeit gebe es einen Pflegepauschalbetrag in der Höhe von 1151 Euro bis 1445 Euro, bestehend aus Kosten für den Sachaufwand und Kosten für Pflege und Erziehung. Dieser Betrag werde von den Kommunen ausgezahlt und vom Land festgelegt. „Denn wir wollen, dass Pflegekinder und Pflegeeltern überall vergleichbare Bedingungen haben“, so Touré

Pflegeeltern hätten jedoch derzeit keinen Anspruch auf Elterngeld. Dafür soll sich laut des Antrages aller Landtagsfraktionen die Landesregierung nun im Rahmen einer Bundesratsinitiative einsetzen. Dies unterstütze auch die Sozialministerin, denn trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit stelle sie fest, dass es bundesweit einen Rückgang an Pflegefamilien gebe - obwohl der Bedarf steige. Touré betonte, dass durch eine Ausweitung des Elterngeldes auf Pflegeeltern dieser Entwicklung entgegengewirkt werden könnte.

„Die Arbeit der Pflegeeltern hat einen überragend hohen Wert für die betroffenen Kinder und auch für unsere Gesellschaft.“, unterstrich auch die Abgeordnete der CDU-Fraktion, Dagmar Hildebrand. Zum Ausdruck der Wertschätzung gehöre dann eben auch die finanzielle Ausstattung und auch das Elterngeld. Damit könne die reduzierte Arbeitszeit etwas kompensiert werden. „Und warum sollten Pflegeeltern, die ein Baby aus belasteten Familien aufnehmen, dieses Geld nicht auch bekommen?“, erklärte Hildebrand.

Auch außerhalb der schwarz-grünen Regierungskoalition zeigte sich Einigkeit beim Antrag. So betonte der SSW-Abgeordnete Christian Dirschauer, dass der gemeinsame Antrag aller Fraktionen auch ein starkes Signal in Richtung in Berlin und der Pflegefamilien im Land sei. Denn auch die Bundesregierung hätte das Elterngeld für Pflegeeltern im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dennoch bewege sich dort nichts. Daher sei es die Aufforderung an die Landesregierung, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, nur folgerichtig.

„Durch die Stärkung von Pflegeeltern stärken wir auch die Gemeinschaften, in denen Sie leben“, so die SPD-Politikerin Sophia Schiebe. Pflegeeltern verdienten das Elterngeld, weil sie eine entscheidende Rolle bei der Betreuung und Unterstützung von Kindern spielten, die aus schwierigen und gefährlichen Situationen gerettet wurden. Durch diese finanzielle Unterstützung könnten sich die Pflegeeltern uneingeschränkt auf die Bedürfnisse der Kinder konzentrieren.

Auch nach Ansicht des ehemaligen Sozialministers Heiner Garg (FDP) leisten Pflegeeltern eine zentrale Aufgabe in der Gesellschaft: „Denn auch diese Pflegekinder der Pflegeeltern sind die Zukunft unseres Landes.“ Gerade mit Blick auf die Haushaltssituation sei es ein Signal des Landtages an die Bundesregierung, die vor denselben haushaltspolitischen Herausforderungen stünde, wie das nördlichste Bundesland.

© dpa-infocom, dpa:240221-99-72372/2

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