Karlsruhe (dpa) - Gerichtserfolg für ein schwules Paar, das sein Kind durch eine Leihmutter in den USA austragen ließ: Es kann sich jetzt in Deutschland als Eltern des Kindes anerkennen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der BGH-Beschluss ist weitreichend, denn Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Das Kind war 2010 mit dem Samen eines der Lebenspartner und einer anonym gespendeten Eizelle gezeugt worden. Der Embryo wurde der Leihmutter eingepflanzt, die in Kalifornien lebt. Das Kind lebt mit beiden Vätern in Berlin.
Familie:Weitreichender BGH-Entscheid zur Leihmutterschaft
Karlsruhe (dpa) - Gerichtserfolg für ein schwules Paar, das sein Kind durch eine Leihmutter in den USA austragen ließ: Es kann sich jetzt in Deutschland als Eltern des Kindes anerkennen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der BGH-Beschluss ist weitreichend, denn Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Das Kind war 2010 mit dem Samen eines der Lebenspartner und einer anonym gespendeten Eizelle gezeugt worden. Der Embryo wurde der Leihmutter eingepflanzt, die in Kalifornien lebt. Das Kind lebt mit beiden Vätern in Berlin.
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