Grundgesetz:Rassismus ohne Rasse?

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Der Streit um die Streichung des "Rasse"-Begriffs aus dem Grundgesetz blendet naheliegende Probleme und Hindernisse aus. Erst wenn diese Lücken geschlossen sind, lässt sich die Änderung einer Grundrechtsnorm rechtfertigen. Über die fehlenden Dimensionen der Debatte.

Von Andreas Zielcke

Wenn es dem Kampf gegen den Rassismus hilft, dass der Begriff "Rasse" aus dem Artikel 3 des Grundgesetzes gestrichen wird, dann soll es so sein. Doch eine Änderung eines Grundrechts, noch dazu eines derart elementaren wie des Gleichheitssatzes, muss nicht nur im Ergebnis überzeugen, sondern auch durch seine Begründung. Die bisher von den Grünen und vielen anderen Befürwortern vorgebrachten Gründe sind jedoch erstaunlich unvollständig. Erstaunlich, weil sie sehr naheliegende Probleme und Hindernisse ausblenden. Erst wenn die Debatte diese Lücken schließt, lässt sich die symbolisch hoch aufgeladene Modifikation des Grundrechts überschauen und rechtfertigen. Welche sind nun die gravierendsten Lücken?

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