Neue Aufregung um die "Paris Bar": Es geht um ein berühmtes Berliner Lokal, einen bekannten Künstler, einen bisher weniger bekannten Maler, und nun kommen noch zwei namhafte Rechtsanwälte dazu. Denn der Maler hatte einst auf Anweisung des Künstlers ein Gemälde ausgeführt, und nun ist die Frage die, von wem das Werk im eigentlichen Sinne stammt. Und ob eine Neufassung des damals von dem Künstler in Auftrag gegebenen Gemäldes jetzt von dem Maler in einer eigenen Ausstellung gezeigt werden darf - oder ob das schon den Bereich der Fälschung berührt. Das ist also nicht nur kunsttheoretisch verzwickt, sondern auch juristisch von Belang. Abgesehen davon geht es natürlich bei all dem auch um Geld. Und um Status. Und um Getränke geht es auch. Aber eigentlich geht es bei alldem um ein wesentliches Kapitel des Berliner Kulturbetriebsgesprächsstoffs in den letzten dreißig Jahren. Daher für Ortsfremde und Späterdazugekommene noch einmal von Anfang an:
Kunst-Streit:Darf der das?
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Götz Valien nennt sein Gemälde "Paris Bar" (Variante 3), (1993-2010). Er malte die beiden ersten Versionen im Auftrag von Martin Kippenberger. Darf er daran anknüpfen?
(Foto: Götz Valien/Reinhard Görner)Martin Kippenberger schuf viele Werke nicht selbst - er gab sie bei einem Plakatmaler in Auftrag. Jetzt legt einer von ihnen eine neue Version der "Paris Bar" nach. Eine Skandalgeschichte aus Berlin.
Von Peter Richter
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