Rudolstadt:Arbeitskreis der Schlösserstiftung gegen Staatsvertrag

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Der Kommunale Arbeitskreis der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten (STSG) hat sich für eine Weiterentwicklung der Stiftung ausgesprochen - statt einer...

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Rudolstadt (dpa/th) - Der Kommunale Arbeitskreis der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten (STSG) hat sich für eine Weiterentwicklung der Stiftung ausgesprochen - statt einer gemeinsamen Schlösserstiftung mit Sachsen-Anhalt. „Weitere Verhandlungen zu einem Staatsvertrag werden abgelehnt“, hieß es in einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung. Die Thüringer Staatskanzlei solle sich stattdessen gegenüber dem Bund intensiv für eine Direktförderung der Investitionen und des Betriebs der STSG sowie der Museumseinrichtungen einsetzen, forderten die Mitglieder.

Hintergrund ist ein Sonderinvestitionsprogramm, mit dem der Bund und beide Länder insgesamt 400 Millionen Euro für den Erhalt und die Instandsetzung von Schlössern ausgeben wollen. Der Bund übernimmt eine Hälfte, die andere teilen sich die Länder. Berlin macht dafür bislang aber die Gründung einer gemeinsamen Stiftung zur Voraussetzung, der Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten (KMSG). In ihr sollen nach bisherigen Plänen die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt sowie die bisherige Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten aufgehen. Manche Thüringer Politiker und Kulturakteure fürchten, dass das Land damit die Kulturhoheit über wichtige Schlösser verliere.

Künftig könne die STSG auch Träger der Museen werden, schlug der Arbeitskreis vor - „dort wo es sinnvoll erscheint und die kommunalen Partner sich dafür aussprechen“. Bislang verwaltet die Stiftung unter anderem Burgen und Schlösser, ist aber nicht für Museen zuständig, die sich darin befinden. Dies will Thüringens Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) mit einem „Plan B“ ändern. Die bisherigen Träger - etwa Kommunen - solle das finanziell entlasten, ihnen werde aber ein Mitspracherecht eingeräumt, geht aus einem Konzept hervor, das der dpa vorliegt.

Eine grundlegende strukturelle Neugestaltung sei dafür nicht nötig, schrieb der Kommunale Arbeitskreis. Schon jetzt betreibe die Stiftung zwei Museen. Es solle aber geprüft werden, ob die Gründung einer Servicegesellschaft sinnvoll sei.

Im Kommunalen Arbeitskreis der STSG kommen Vertreter der Landkreise, Städte und Gemeinden, zu deren Gebietskörperschaft eine Liegenschaft der Stiftung gehört, zusammen. Sie beraten den Stiftungsrat und den Direktor.

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