Contra: Freie Netzkultur:Es darf keine Exklusivrechte geben

Lesezeit: 3 min

Die Freiheit der Netzkultur gehört in erster Linie den Produzenten von "Fakes" und den Hobby-Propagandisten. (Foto: Rawpixel/Unsplash; Bearbeitung SZ)

Wenn der Staat das Internet regulieren möchte, heißt es regelmäßig, das gefährde die Netzkultur. Aber deren Freiheitsversprechen ist nicht mehr zeitgemäß.

Kommentar von Philipp Bovermann

Bestehende digitale Inhalte neu zu kombinieren und zu verändern, wird häufig als Netzkultur bezeichnet. Staatliche Regulierungsbemühungen, wie zuletzt die geplante Reform des EU-Urheberrechts, ziehen regelmäßig die Kritik nach sich, dass sie die Netzkultur und damit das freie Internet gefährden. Aber ist diese Freiheit angesichts von multimedial verstärkter Propaganda, Hate Speech und der kommerziellen Vereinnahmung digitaler Öffentlichkeiten überhaupt noch zu rechtfertigen?

Der folgende Text verneint diese Frage. Lesen Sie hier auch das Pro von Dirk von Gehlen.

Das freie Internet ist bedroht. Das hieß es in der Vergangenheit schon viele Male und leider war die Sorge meistens berechtigt, doch diesmal soll es endgültig der Zensur geopfert werden. Die Kritiker des Gesetzesentwurfs warnen, die drohenden Uploadfilter verstünden Kontexte nicht. Sie wüssten nicht, wenn sie anschlagen, ob es sich wirklich um Inhalte handelt, die fremde Urheberrechte verletzen. Oder etwa doch um eine durch das Zitatrecht gedeckte Parodie, eine Videoanalyse, irgendeine subversive Internet-Bastelei.

Der Begriff der Netzkultur gibt im Zuge dieser Debatte mal wieder Lebenszeichen von sich, vielleicht die letzten vor der endgültigen Einmottung. Er stammt aus einer Zeit, als man das Internet für ein selbstständiges Gebiet außerhalb etablierter Ordnungs- und Besitzverhältnisse hielt, in dem endlich jeder tun und sein konnte, was er, sie, es wollte. "Die Netzkultur" stand für das, was "das Netz" anders als die analoge Welt zu machen versprach. Aus deren digitalisierten Trümmern sollte eine neue geremixt und gesampelt werden, ohne Mauern, ohne Limits.

Wie heute die Produkte dieser freien Netzkultur üblicherweise aussehen, bekam der CDU-Politiker Axel Voss zu spüren. Er hatte die Überarbeitung des EU-Urheberrechts vorangetrieben. Als das EU-Parlament im vergangenen September dafür stimmte, die Reformpläne auf den Weg zu bringen, reckte er im Sitzungssaal die Daumen in die Höhe. Bei seiner Jubeldemonstration stand für einen Moment sein Mund offen, die Zunge hing im Mundwinkel, die Augen waren verdreht - das Bild landete natürlich im Netz. Kurz darauf wurde sein ausgeschnittener Kopf zum Meme.

Er ist im Netz nun zum Beispiel auf dem Körper des "Hutbürgers" von Dresden zu besichtigen oder umringt von Zeichnungen sabbernder Axel-Springer-Lobbyisten, die ihm für seine Dienste danken. Als Hitler und dunkler Jedi-Lord musste er auch schon herhalten, darunter machen es manche Meme-Bastler ja nicht.

Ein Festklammern am "Internet, wie wir es kennen" ist keine Lösung

Die Freiheit der Netzkultur, Dinge aus ihrem Kontext reißen und in fluiden Ordnungen neu zusammenbauen zu können, hat nicht zu mehr Freiheit für alle geführt. Sie gehört in erster Linie den Produzenten von "Fakes" und den Hobby-Propagandisten. Wer am meisten postet, das krasseste Ding abfeuert und dafür Aufmerksamkeit erhält, der hat sie und kann daraus ideologischen oder monetären Profit schlagen.

Das gilt insbesondere für die Youtube-Influencer, die nun ebenfalls #saveyourinternet twittern. Kürzlich erst wurden sie schwer verunsichert, als sie nicht mehr nach Belieben Schleichwerbung für Marken auf ihren angeblich total privaten und authentischen Kanälen machen konnten, sondern sich dafür plötzlich vor Gericht verantworten mussten. Jetzt wissen viele nicht mehr, ob sie noch Pullover mit Markenlogo vor der Kamera tragen dürfen, und kennzeichnen sicherheitshalber alle Videos als "Werbung".

Vorwurf der Schleichwerbung
:Wen täuscht Cathy Hummels überhaupt?

Die Influencerin wird beschuldigt, auf ihrem Instagram-Account Werbung für Firmen gemacht zu haben, ohne diese zu kennzeichnen. Vor Gericht zeigt sich: So einfach ist es nicht.

Aus dem Gericht von Stephan Handel

Diese Verschiebung des Verdachtsmoments entspricht der Logik des umstrittenen Artikels 13 im EU-Gesetzesentwurf. Alles muss erstmal geprüft werden, das ist eine gewaltige Herausforderung. Vermutlich werden nun eine Weile lang Influencer zu viel als "Werbung" kennzeichnen; so wie die Uploadfilter, wenn sie denn kommen, vermutlich erstmal auch legale Inhalte als ungewollten Beifang blockieren werden, bis sie besser differenzieren können. Sie werden den Nutzern lästige Nachweise abnötigen, dass sie im Besitz der Lizenzrechte sind.

Bei aller berechtigten Kritik an der konkreten Ausgestaltung des geplanten Gesetzes ist es an der Zeit für diese Haftungsumkehr. Es gibt ein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Es gibt kein Grundrecht, sich fremde Bilder zueigen zu machen, einen lustigen oder gehässigen Schriftzug draufzuklatschen - und dann die Rechteinhaber zu verpflichten, ihnen, sofern überhaupt möglich, hinterherzurecherchieren und hinterherzuklagen. Oder sie eben damit leben zu lassen, wenn ihr Kopf auf dem Körper einer Pornodarstellerin gelandet ist. Das hat mit Freiheit nichts zu tun, ebenso wenig mit Kultur. Auch die "Netzkultur" kann da keine Exklusivrechte geltend machen.

Die Zensurrufe und der Verweis auf angestammte Kulturrechte hingegen erinnern an die Argumente der Menschen, die nun angeblich nicht mehr wissen, was sie noch sagen und tun dürfen, wo doch neuerdings potentiell alles sexistisch oder rassistisch sein könne.

Es ist ein konservatives Festklammern am Internet, "wie wir es kennen", das Piraten-Politiker, Netzaktivisten, Influencer und Konzerne als Losung in seltsamen Bündnissen beschwören.

Aber wir sollten nicht nur darüber diskutieren, wo die Freiheit des einzelnen Nutzers aufhört. Sondern auch darüber, wo die der anderen anfängt.

© SZ.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Pro: Freie Netzkultur
:Das Grundrecht auf Meinungsäußerung muss für alle gelten

Die Netzkultur droht automatisierten Zensurmechanismen zum Opfer zu fallen. Es liegt an uns, das Freiheitsversprechen des Internets zu erfüllen.

Kommentar von Dirk von Gehlen

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: