Alfons Schuhbeck:Kochen im Knast

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Der 73-jährige Alfons Schuhbeck war wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. (Foto: Matthias Balk/dpa)

Ob die Strafe für den Starkoch angemessen ist, wollen SZ-Leser nicht entscheiden. Sie stellen das Strafsystem in Frage und schlagen alternative Bestrafungen vor.

"Drei Jahre, zwei Monate" vom 31. Oktober/1. November:

Pauschalessen

Kein Zweifel, Alfons Schuhbeck ist ein Wirtschaftskrimineller, der nun seine Strafe empfangen hat. Ob er allerdings tief fällt, bleibt offen. An dem Fall ist die Strafe interessant und die verpasste Chance, hier seitens der Justiz anders zu agieren als mit Gefängnis.

Was würde dagegensprechen, dass Schuhbeck nicht erwartungsgemäß die Gefängnisküche betreut, sondern, als Strafmaß, quasi den sozialen Dienst über die volle Distanz antritt? Dies wäre ein interessanter Ansatz und hat nichts mit Strafminderung zu tun. Er könnte sich dort bewähren, wo er gebraucht wird, unter Ausnutzung seiner Kontakte: im Strafvollzugsdienst in den Gefängnisküchen. Schuhbeck wird erfahren, dass für einen durchschnittlichen Knacki in Deutschland eine Essenspauschale unter fünf Euro pro Tag gerechnet wird. Ein interessantes Experiment: Spitzenkoch macht sich um die Essensversorgung von Knackis verdient.

Dr. Siegfried Männer, Berlin

Traditionsreiches System

Bei der Analyse zur Strafbewertung hat Ronen Steinke wesentliche Dinge nicht beachtet. Primär ist entscheidend: Wer wurde geschädigt? Wegen eines dauerhaft nicht bezahlten Strafzettels riskiert man Gefängnis. Wenn einem bei Ebay wertlose synthetische Diamanten als echt verkauft werden, so passiert dem Verkäufer nichts - nach dem Motto: Kann passieren.

Hier aber sagt der Staat: Von dem, was du verdienst, musst du mir die Hälfte abgeben. Machst du das nicht, bist du ein Verbrecher und kommst ins Gefängnis. Hinzu kommt, dass die einbehaltenen Gelder ja zur Aufrechterhaltung des Betriebes eingesetzt wurden und somit zum größten Teil über Steuern und Sozialabgaben wieder an den Staat zurückfließen. Dass Straftaten wider den Staat grotesk bestraft werden, hat eine jahrhundertelange Tradition.

Dr. Wolfgang Viehbeck, Germering

Eine Frage des Gemeinsinns

Bei aller Liebe, aber eine Steuerhinterziehung ist kein Schreibtischdelikt! Wo kämen wir nur hin, wenn solch eine anrüchige Praxis, die aus Habsucht und Gier geboren wurde, salonfähig würde? Steuern zu zahlen, bedeutet keineswegs, dass wir in erster Linie Geld an unseren deutschen Fiskus transferieren. Vielmehr ist es ein solidarischer Akt, der Gemeinschaft gegenüber. Wir unterstützen uns alle gegenseitig. Die Starken helfen den Schwachen. An diesem aus Vernunft geborenen Credo sollten wir nicht rütteln.

Wenn wir Glück haben, wird Alfons Schuhbeck lernen einzusehen, dass die Notwendigkeit eines gesellschaftlichen Gemeinsinns essenziell ist. Andernfalls stünde unsere solidarisch und demokratisch geprägte Republik auf tönernen Füßen. Das dürfen wir nicht zulassen.

Michael Ayten, Trier

Hinterzieher und Verschwender

Ich war noch nie ein Fan von Alfons Schuhbeck, bewunderte aber immer seinen Fleiß. Ob das Strafmaß angemessen ist oder nicht, mag ich nicht beurteilen. 2,3 Millionen Euro sind natürlich viel Geld, das der Staat dringend bräuchte. Allerdings sind die angeblich mehr als 500 Millionen, die unser früherer CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer in den Sand gesetzt hat, erheblich mehr. Und was passiert? Nichts. Steuerverschwendung sollte genauso strafbar sein wie Steuerhinterziehung. Wo ist der Unterschied?

Ulrike Graf, Iffeldorf

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