Frage an den SZ-Jobcoach:Wann muss ich mich auf einen Beruf festlegen?

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Einmal wöchentlich beantworten die SZ-Jobcoaches Fragen zum Berufsleben. (Foto: Jessy Asmus)

Seinen Wunsch-Job hat Konstantin S. sicher - nur steht nicht fest, wann er die Stelle bekommt. Vom Jobcoach will er wissen, wie lange er darauf noch warten sollte.

SZ-Leser Konstantin S. fragt:

Ich bin 21 Jahre alt und jobbe seit dem Abitur bei einer chinesischen Fluggesellschaft. Dort verdiene ich etwas mehr als 1000 Euro netto. Eigentlich wollte ich in die Film- und Medienbranche und habe deshalb drei Semester Filmwissenschaft studiert. Doch das lag mir nicht, ich bin zweimal durch alle Prüfungen gefallen. Nun würde ich gerne als Flugbegleiter bei meiner Airline arbeiten. Leider beginnen die Schulungen erst im nächsten Jahr. Mein Traum ist es, in einem Land wie China zu leben und die Sprache zu beherrschen. Den Job hätte ich sicher, meint meine Chefin, nur ist nicht sicher, wann. Außerdem weiß ich, dass ich diesen Job nicht für immer machen kann und später noch etwas anderes lernen muss. Ich habe Angst, dass ich immer nur warte und wichtige Entscheidungen aufschiebe.

Christine Demmer antwortet:

Lieber Herr S., ich denke nicht, dass Sie an Aufschieberitis leiden. Gleich nach dem Abitur haben Sie ein Studium begonnen, das Sie in eine Ihrer Lieblingsbranchen befördern sollte. Daneben haben Sie gejobbt. Wenn Sie die Prüfungen an der Hochschule bestanden hätten, wäre das ein anerkennendes Schulterklopfen wert. Haben Sie aber nicht, was die Frage aufwirft, ob der Nebenjob auf Kosten des Lernens ging oder ob das Fach wider Erwarten doch nicht Ihr Ding war. Haben Sie das für sich geklärt?

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Nun überlegen Sie, was Sie beruflich machen wollen und kommen zu dem Ergebnis: erst mal "in einem Land wie China" und später "noch was anderes". Beides sind nun nicht gerade die feinsten Auswahlfilter. Denn mit diesen Kriterien könnten Sie von Agrartechniker bis Zoologe so ziemlich alles werden wollen. Ich schlage Ihnen daher vor, erst einmal ein paar Berufsrichtungen für sich kategorisch auszuschließen.

Orientieren Sie sich dabei zunächst an den von Ihnen geliebten und verabscheuten Schulfächern. Was hat Ihnen am meisten Spaß gemacht? Worin waren Sie richtig gut? Welche Gebiete interessieren Sie so sehr, dass Sie mehr darüber lernen wollen? In welchen Berufen können Sie sich unter gar keinen Umständen vorstellen?

Da die Schule auf eine ganze Reihe von Berufen nicht oder nur am Rande vorbereitet - Medizin, Gastronomie oder Altenpflege zum Beispiel -, könnten Sie sich auch mal die verschiedenen Ausbildungsgänge oder Wissenschaftsdisziplinen anschauen. Weckt darunter etwas Ihr Interesse? Auf diese Weise begrenzen Sie Ihre Optionen auf solche, die ihnen wirklich Freude machen und bei denen Sie wahrscheinlich auch durch die Prüfungen kommen werden. Gegebenenfalls, sofern Sie Ihren Nebenjob hintanstellen.

Prüfen Sie im nächsten Schritt die verbleibenden Berufe auf Lern- und Arbeitsmöglichkeiten "in Ländern wie China". Auch dabei werden vermutlich einige auf der Strecke bleiben, zum Beispiel Theologe, Logopäde oder Menschenrechtsaktivist. Jetzt müssen Sie nur noch all die Berufe ausschließen, von denen Sie annehmen, dass sie in wenigen Jahren obsolet geworden sein werden. (Es gibt Leute, die Flugbegleiter hinzurechnen.) Trotzdem dürfte noch eine erkleckliche Anzahl möglicher Berufe übrig bleiben, die Sie nun weiter filtern können, nach möglichem Verdienst, nach Work-Life-Balance, nach gesellschaftlichem Status, finanzieller Sicherheit im Alter, internationalen Einsatzmöglichkeiten und so weiter.

Es geht um Ihr Leben. Also zählen allein Ihre Filter. Lassen Sie sich Anregungen geben, aber von niemandem hereinreden. Ein Tipp noch: Wenn es Sie ernsthaft nach China zieht, dann machen Sie doch erst mal ein paar Chinesisch-Kurse an der Uni. Da bekommen Sie die für einen Flugbegleiter nötigen Sprachkenntnisse frei Haus und überbrücken die Zeit bis zum nächsten Schulungstermin.

Christine Demmer arbeitet als Wirtschaftsjournalistin und Coach in Deutschland und Schweden.

© SZ vom 16.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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