In Deutschland suchen weit mehr Menschen eine Arbeit als die offiziellen Arbeitslosen. Auf 7,4 Millionen Menschen haben Wissenschaftler des Statistischen Bundesamtes am Mittwoch das bislang ungenutzte Arbeitskräftepotenzial von Menschen im Alter zwischen 15 und 74 Jahren beziffert. Sie verwendeten dabei Kriterien der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, die sich von der deutschen Arbeitsmarktstatistik unterscheiden.
Der Reserve stehen rund 39,6 Millionen Erwerbstätige gegenüber. Zum Potenzial gehören neben 2,5 Millionen Erwerbslosen auch 2,0 Millionen Teilzeitbeschäftigte und 1,7 Millionen Menschen mit Vollzeitjobs von mindestens 32 Stunden, die dennoch mehr arbeiten wollen.
Außerdem wurde eine "stille Reserve" von 1,2 Millionen Menschen identifiziert, wie das Amt am Mittwoch berichtete. Von den Jobinhabern fühlte sich nahezu jeder Zehnte unterbeschäftigt. Vor allem Menschen in Teilzeitjobs - zu 72 Prozent Frauen - würden gerne mehr arbeiten, wenn sie könnten.
Vollzeitbeschäftigte suchten meist nur kleine Zusatzjobs mit wenigen Stunden. Das ungenutzte Arbeitskräftepotenzial ist in Ostdeutschland deutlich höher als im Westen. Frauen sind stärker betroffen als Männer. Etwa jeder 20. der Nichterwerbspersonen wird von den Statistikern der "stillen Reserve" zugerechnet. Das sind Menschen, die zwar grundsätzlich arbeiten könnten und wollten, aber derzeit nicht suchten oder einen Job zumindest kurzfristig nicht antreten könnten.
"Die einzelnen Formen des ungenutzten Arbeitskräftepotenzials unterscheiden sich teilweise deutlich zwischen den Geschlechtern", fanden die Statistiker heraus. So liegt der Frauenanteil bei den knapp zwei Millionen Unterbeschäftigten in Teilzeit bei 72 Prozent. Das liegt daran, dass deutlich mehr Frauen einer Teilzeit-Beschäftigung nachgehen als Männer.
Die Gründe dafür unterscheiden sich in Ost und West. Ostdeutsche Frauen weichen häufig auf Teilzeitarbeit aus, weil sie keine Vollzeittätigkeit gefunden haben. "Von westdeutschen Frauen hingegen wird eine Teilzeitbeschäftigung häufig aus persönlichen oder familiären Gründen wie beispielsweise aus Kinderbetreuungsverpflichtungen heraus angenommen", hieß es.