Arbeitsrecht:Wenn der Chef über das Outfit bestimmt

Kopftuch, Tattoos und Pericings am Arbeitsplatz?

Nasenring, Tattoo, Kopftuch: Wie viel Einfluss haben Arbeitgeber auf das Erscheinungsbild ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

(Foto: Lucia Vargas via www.imago-images.de Sebastian Kahnert/dpa Jake Jakab via www.imago-images.de Boris Roessler/dpa)

Nach Monaten in lockerer Kleidung kehren viele Beschäftigte ins Büro zurück. Doch bei ihrem Erscheinungsbild hat der Arbeitgeber durchaus ein Mitspracherecht. Was gilt bei Kopftuch, Kapuzenpulli und Körperschmuck?

Von Lea Weinmann

Der Krawattenzwang fiel in den meisten Branchen schon lange vor der Corona-Pandemie. Doch der Schlabberlook, der sich in den vergangenen anderthalb Jahren in den Home-Offices durchgesetzt hat, dürfte nicht zur Norm werden, wenn wieder mehr Beschäftigte am Arbeitsplatz aufeinandertreffen. In den USA ist bereits von "Hybrid-Kleidung" die Rede: Die Mitarbeitenden sollen raus aus der Jogginghose, müssen sich aber nicht mehr in die unbequemen Sakkos und Kostüme zwängen, die manchen ohnehin zu enggeworden sind. Der Arbeitgeber hat durchaus ein Mitspracherecht, wenn es um das Erscheinungsbild im Job geht. Doch was kann er fordern? Darf er Tattoos und Piercings verbieten? Und wie sieht es mit einem Kopftuch aus? Arbeitsrechtsexperten beantworten die wichtigsten Fragen:

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