Bundesarbeitsgericht:Entscheidung über Gehaltskürzung an griechischer Schule vertagt

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  • Ein Grieche, der als Lehrer an einer griechischen Schule in Deutschland unterrichtet, will Gehaltskürzungen im Zuge der Sparpolitik seiner Regierungen nicht hinnehmen.
  • Der Mann klagt, in dritter Instanz muss der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt werden.
  • Der BAG kann jedoch vorerst keine Entscheidung in dem Fall treffen und ruft den Europäischen Gerichtshof an.

Der Fall

Ort des Geschehens: Eine Schule in Deutschland. Genaueres Hinsehen gibt den Blick auf ein Stück der griechischen Finanzkrise frei - und zwar mitten in Bayern. Die Schule ist eine Einrichtung der griechischen Regierung und der klagende Lehrer griechischer Staatsbürger. Hatte er bislang von Tariferhöhungen für Angestellte im deutschen öffentlichen Dienst profitiert, änderte sich seine Situation im Januar 2010 gravierend. Mit dem Inkrafttreten des griechischen Gesetzes 3833/2010 über dringende Maßnahmen zur "Überwindung der Finanzkrise" zum "Schutz der nationalen Wirtschaft" wurden seine Bezüge um zwölf Prozent gekürzt. Die Zulagen zu Weihnachten, Ostern und für Urlaub wurden um 30 Prozent gekappt. Ein halbes Jahr später wurden dem Pädagogen durch das griechische Sparprogramm die Sonderzuwendungen noch einmal sowie das monatliche Gehalt um zusätzliche acht Prozent.

Die Streitfrage

Der Lehrer will die Gehaltseinbußen nicht akzeptieren. Er möchte mehr als 20.000 Euro von der griechischen Regierung, seinem Arbeitgeber, überwiesen bekommen. Der Wert entspricht den Gehaltseinbußen, die er zwischen 2010 und 2012 hinnehmen musste. Gemeinsam mit dem Lehrer klagen darüber hinaus 20 weitere Kollegen griechischer und deutscher Staatsangehörigkeit in ähnlich gelagerten Fällen - einer von ihnen kommt aus Nordrhein-Westfalen.

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So argumentieren beide Seiten

Der Lehrer hält die Kürzungen des Arbeitgebers für nicht rechtens. Seiner Meinung nach gelte das deutsche Arbeitsrecht für sein Arbeitsverhältnis und nicht das griechische. Begründung: Die Personalkosten der griechischen Schule würden schließlich von Freistaat Bayern refinanziert. Die Republik Griechenland als beklagte Partei und Schulträger sieht sich jedoch nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterworfen. Für das Arbeitsverhältnis zwischen dem Lehrer und der Schule gelten griechische Gesetze. Begründung: Anfang des Jahres 2010 sei der griechische Staat finanziell außerstande gewesen, alle Gehälter seiner Rentner und Beschäftigten zu bezahlen. Er habe daher zwischen Entlassung und Gehaltskürzung wählen müssen - und sich für das Letztere entschieden.

So haben die Erfurter Richter entschieden

Im Streit um Gehaltskürzungen bei Lehrern an griechischen Schulen in Deutschland hat das Bundesarbeitsgericht den Europäischen Gerichtshof angerufen. Der fünfte Senat vertagte damit seine Entscheidung über die Klage. Die Richter in Luxemburg sollen klären, ob EU-Recht es zulässt oder gar verlangt, dass die griechischen Spargesetzen in Arbeitsverhältnissen hierzulande angewendet werden, erklärte eine Gerichtssprecherin. Erst nach einer Antwort des EuGH wollen die Erfurter Richter ein Urteil in der Sache fällen. Wie es bei gericht hieß, kann sich die Causa daher noch etwa ein Jahr hinziehen.

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