Schwerin:Einkommensgrenze für Azubi-Fahrtkostenzuschüsse angehoben

Schwerin (dpa/mv) - Die Landesregierung will mehr Auszubildenden Zuschüsse für die Fahrt zur Berufsschule zukommen lassen und hat dazu die Einkommensgrenze angehoben. Bisher gab es den Zuschuss bis zu einem Lehrlingsentgelt von 500 Euro im Monat. Jetzt liege die Grenze bei 600 Euro, sagte Bildungsministerin Birgit Hesse (SPD) am Dienstag in Schwerin. Auszubildende können nach Angaben eines Sprechers bis zum 31. Januar 2019 Anträge stellen. Die Neuregelung gelte rückwirkend zum Schuljahresbeginn. In den meisten Branchen liegen die tariflichen Lehrlingsentgelte schon jetzt über 600 Euro im Monat.

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Schwerin (dpa/mv) - Die Landesregierung will mehr Auszubildenden Zuschüsse für die Fahrt zur Berufsschule zukommen lassen und hat dazu die Einkommensgrenze angehoben. Bisher gab es den Zuschuss bis zu einem Lehrlingsentgelt von 500 Euro im Monat. Jetzt liege die Grenze bei 600 Euro, sagte Bildungsministerin Birgit Hesse (SPD) am Dienstag in Schwerin. Auszubildende können nach Angaben eines Sprechers bis zum 31. Januar 2019 Anträge stellen. Die Neuregelung gelte rückwirkend zum Schuljahresbeginn. In den meisten Branchen liegen die tariflichen Lehrlingsentgelte schon jetzt über 600 Euro im Monat.

Hintergrund der Neuregelung ist, dass die 350 000 Euro, die für diesen Zweck im Landeshaushalt vorgesehen sind, in den vergangenen Jahren nicht ausgeschöpft worden sind. Kritiker nannten die Einkommensgrenze zu niedrig und das Verfahren zu bürokratisch. Das Verfahren werde jetzt ebenfalls vereinfacht, sagte Hesse. So könnten die Anträge künftig für ein Schuljahr statt wie bisher nur für ein Schulhalbjahr gestellt werden.

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