Das Praktikum gehört in den Lebenslauf, genauso wie ein Schulabschluss und eine Ausbildung. Doch Arbeitgeber wollen nicht nur wissen, dass die Studierenden oder Absolventen ein Praktikum gemacht haben - sie wollen auch wissen, wie sie sich dabei angestellt haben. Der beste Nachweis dafür ist ein qualifiziertes Zeugnis - eines also, bei dem nicht nur bestätigt wird, was der Praktikant in welcher Zeit gemacht hat, sondern in dem die Leistungen auch bewertet werden.
Das steht jedem Praktikanten zu. "Obwohl der Rechtsstatus von Praktikanten weitgehend ungeklärt ist - sie werden überwiegend als Arbeitnehmer mit besonderen Rechten und Pflichten angesehen -, haben sie grundsätzlich einen Zeugnisanspruch wie jeder andere Arbeitnehmer auch", sagt Mirijam Ruby-Dormann, Rechtsanwältin in Freiburg.
Zwei Monate als kürzeste Frist
Das Problem bei Zeugnissen für Praktikanten bestehe jedoch darin, dass das Praktikum oft nur wenige Wochen oder Monate andauert. "Um ein qualifiziertes Zeugnis erstellen zu können, das sich auch auf Leistung und Verhalten bezieht, muss der Arbeitgeber aber die Gelegenheit gehabt haben, sich von dem Praktikanten einen Eindruck zu verschaffen." Dies sei während eines Praktikums von wenigen Wochen nicht möglich, so die Arbeitsrechtsexpertin.
"Die Rechtsprechung verlangt deshalb ein Arbeitsverhältnis von längerer Zeit, damit man ein qualifiziertes Zeugnis fordern kann." Zwei Monate seien die kürzeste Frist, von der die Anwältin in diesen Fällen weiß. "Andernfalls darf der Arbeitgeber auch ein einfaches Zeugnis ausstellen, das sich nur auf Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeiten beschränkt."
Vergütung, Abteilung, Urlaubsanspruch
Damit das Zeugnis am Ende eines Praktikum nicht zum Problemfall wird, können ein paar Dinge bereits vor Antritt der befristeten Arbeit geklärt werden. "Studenten sollten sich vorher nicht nur darüber informieren, welche Aufgaben sie übernehmen sollen und ob sich ein Betreuer um sie kümmert", sagt Dirk Erfurth, Geschäftsführer des Münchner Instituts Student und Arbeitsmarkt. "Vergütung, Dauer, Abteilung, ein etwaiger Urlaubsanspruch - all das können sie sich in einen Praktikumsvertrag gießen lassen."
Und nicht nur diese Rahmenbedingungen. "Wer sicher sein möchte, dass er am Ende des Praktikums ein qualifiziertes Zeugnis erhält, kann sich dies vom Arbeitgeber ebenfalls zusichern lassen", so Anwältin Ruby-Dormann.
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