Berlin (dpa) - Der Zoll wird die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns genauestens überprüfen. Er gilt ab dem Jahreswechsel. Ab dem 1. Januar werde es Überprüfungen in allen Branchen geben, doch würden auch Schwerpunkte gesetzt. Zu diesen zählt unter anderen das Hotel- und Gaststättengewerbe. Das sagte der zuständige Abteilungsleiter der Bundesfinanzdirektion West, Tino Igelmann, der „Bild“-Zeitung. Bei Verstößen gegen den Mindestlohn seien hohe Strafen zu erwarten. Die erwischten Firmen müssten dann auch in Zukunft mit häufigerem Besuch des Zolls rechnen.
Arbeitsmarkt:Zoll will Einhaltung des Mindestlohns ab erstem Tag prüfen
Berlin (dpa) - Der Zoll wird die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns genauestens überprüfen. Er gilt ab dem Jahreswechsel. Ab dem 1. Januar werde es Überprüfungen in allen Branchen geben, doch würden auch Schwerpunkte gesetzt. Zu diesen zählt unter anderen das Hotel- und Gaststättengewerbe. Das sagte der zuständige Abteilungsleiter der Bundesfinanzdirektion West, Tino Igelmann, der "Bild"-Zeitung. Bei Verstößen gegen den Mindestlohn seien hohe Strafen zu erwarten. Die erwischten Firmen müssten dann auch in Zukunft mit häufigerem Besuch des Zolls rechnen.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema