Arbeitsmarkt:Zoll will Einhaltung des Mindestlohns ab erstem Tag prüfen

Berlin (dpa) - Der Zoll wird die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns genauestens überprüfen. Er gilt ab dem Jahreswechsel. Ab dem 1. Januar werde es Überprüfungen in allen Branchen geben, doch würden auch Schwerpunkte gesetzt. Zu diesen zählt unter anderen das Hotel- und Gaststättengewerbe. Das sagte der zuständige Abteilungsleiter der Bundesfinanzdirektion West, Tino Igelmann, der "Bild"-Zeitung. Bei Verstößen gegen den Mindestlohn seien hohe Strafen zu erwarten. Die erwischten Firmen müssten dann auch in Zukunft mit häufigerem Besuch des Zolls rechnen.

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Berlin (dpa) - Der Zoll wird die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns genauestens überprüfen. Er gilt ab dem Jahreswechsel. Ab dem 1. Januar werde es Überprüfungen in allen Branchen geben, doch würden auch Schwerpunkte gesetzt. Zu diesen zählt unter anderen das Hotel- und Gaststättengewerbe. Das sagte der zuständige Abteilungsleiter der Bundesfinanzdirektion West, Tino Igelmann, der „Bild“-Zeitung. Bei Verstößen gegen den Mindestlohn seien hohe Strafen zu erwarten. Die erwischten Firmen müssten dann auch in Zukunft mit häufigerem Besuch des Zolls rechnen.

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