Berlin (dpa) - Nach fünf Jahren kehrt Deutschland zum Prinzip „Ein Betrieb - ein Tarifvertrag“ zurück. Das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit nahm im Bundestag die letzte Hürde. Mit dem Gesetz soll die Macht kleiner Spartengewerkschaften eingedämmt werden. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten, gilt künftig nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb. Der Beamtenbund dbb und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund kündigten an, sobald es geht, Verfassungsklage gegen das Gesetz zu erheben.
Arbeitsmarkt:Deutschland kehrt zur Tarifeinheit zurück - Klage angekündigt
Berlin (dpa) - Nach fünf Jahren kehrt Deutschland zum Prinzip "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" zurück. Das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit nahm im Bundestag die letzte Hürde. Mit dem Gesetz soll die Macht kleiner Spartengewerkschaften eingedämmt werden. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten, gilt künftig nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb. Der Beamtenbund dbb und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund kündigten an, sobald es geht, Verfassungsklage gegen das Gesetz zu erheben.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema