Berlin (dpa) - Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit kehrt Deutschland zum Prinzip „Ein Betrieb - ein Tarifvertrag“ zurück. Das umstrittene Gesetz passierte heute den Bundesrat. Es soll im Juli in Kraft treten. Die Macht kleiner Spartengewerkschaften soll damit eingedämmt werden. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten, gilt künftig nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb. Mehrere gewerkschaften haben angekündigt, Verfassungsklage gegen das Gesetz zu erheben.
Arbeitsmarkt:Bundesrat segnet Tarifeinheit ab
Berlin (dpa) - Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit kehrt Deutschland zum Prinzip "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" zurück. Das umstrittene Gesetz passierte heute den Bundesrat. Es soll im Juli in Kraft treten. Die Macht kleiner Spartengewerkschaften soll damit eingedämmt werden. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten, gilt künftig nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb. Mehrere gewerkschaften haben angekündigt, Verfassungsklage gegen das Gesetz zu erheben.
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