Berlin:Mindestlohn: Ermittlung gegen jeden achten Betrieb

Berlin (dpa/bb) - Bei Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns in Berlin haben Finanzbeamte bei jedem achten Arbeitgeber Unregelmäßigkeiten festgestellt. Von den 875 geprüften Arbeitgebern leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in der ersten Jahreshälfte gegen 110 ein Ermittlungsverfahren ein. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor, die der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag in Berlin vorlag. Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet. Betroffen sind vor allem Arbeitgeber aus dem Gaststätten- und Baugewerbe.

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Berlin (dpa/bb) - Bei Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns in Berlin haben Finanzbeamte bei jedem achten Arbeitgeber Unregelmäßigkeiten festgestellt. Von den 875 geprüften Arbeitgebern leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in der ersten Jahreshälfte gegen 110 ein Ermittlungsverfahren ein. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor, die der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag in Berlin vorlag. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet. Betroffen sind vor allem Arbeitgeber aus dem Gaststätten- und Baugewerbe.

Gegen 32 der 127 kontrollierten Berliner Gastronomie-Betrieben hat die FKS Ermittlungen aufgenommen. Bei den Baubetrieben könnten 16 der 224 Arbeitgeber nicht den Mindestlohn gezahlt haben.

Die Kontrollen zeigen in Berlin offenbar Wirkung: Die Zahl der eingeleiteten Ermittlungen liegt branchenübergreifend mit 110 zwar nah an der des ersten Halbjahrs 2016, als 109 Betriebe wegen Mindestlohnverstößen in Verdacht standen. Allerdings hatte die FKS mit 656 Betrieben im Vorjahreszeitraum auch weniger kontrolliert.

Die Grünen-Arbeitnehmerrechtsexpertin Beate Müller-Gemmeke, die die Anfrage gestellt hatte, sagte: „Die Zahlen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kontrollen wegen dem Mindestlohn erhöht werden müssen.“ Es würden zwar mehr Kontrollen durchgeführt, aber immer noch weniger als 2014, als der Mindestlohn noch gar nicht galt.

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