Arbeit:Schon bei Existenzgründung Nachfolgeregelung bedenken

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Je älter ein Gründer ist, desto wichtiger ist Frage nach einer Nachfolgeregelung. Schon im Businessplan kann aufgenommen werden, wer sicherstellt, dass die Firma funktionsfähig bleibt, wenn der Gründer ausfällt.

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Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Je älter ein Gründer ist, desto wichtiger ist Frage nach einer Nachfolgeregelung. Schon im Businessplan kann aufgenommen werden, wer sicherstellt, dass die Firma funktionsfähig bleibt, wenn der Gründer ausfällt.

Das geht aus einer neuen Broschüre des gemeinnützigen RKW Kompetenzzentrums hervor, in der es um Gründer im Alter von 45 Jahren und älter geht. Das kann etwa ein Mitarbeiter sein, der Gesellschaftsanteile hat. Eine Nachfolgeregelung wird insbesondere bei der Aufnahme von Krediten wichtig. Ist klar, wer bei einem Ausfall des Gründers die Rückzahlung übernimmt, wirke sich das häufig positiv auf die Kreditentscheidung aus.

Bei etwa einem Drittel der Gründungen im Jahr 2015 gehörten die Unternehmer zur Generation 45 und älter. Das geht aus dem KfW-Gründungsmonitor hervor. Danach waren 21,7 Prozent zwischen 45 und 54 Jahren und 8,5 Prozent zwischen 55 bis 64 Jahren.

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