Mainz:DGB: Mindestlohn führt zu Lohnanstieg von rund 13 Prozent

Mainz (dpa/lrs) - Der Mindestlohn hat den Beschäftigten in Rheinland-Pfalz seit seiner Einführung vor knapp vier Jahren nach DGB-Angaben einen Lohnanstieg von 13,2 Prozent gebracht. Das entspreche einem Plus von 3,6 Prozent im Jahr, ergab eine Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Rheinland-Pfalz mit Zahlen des Statistischen Bundesamts und der Bundesagentur für Arbeit, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Zum 1. Januar 2019 erhöht sich der Mindestlohn auf 9,19 Euro.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Mainz (dpa/lrs) - Der Mindestlohn hat den Beschäftigten in Rheinland-Pfalz seit seiner Einführung vor knapp vier Jahren nach DGB-Angaben einen Lohnanstieg von 13,2 Prozent gebracht. Das entspreche einem Plus von 3,6 Prozent im Jahr, ergab eine Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Rheinland-Pfalz mit Zahlen des Statistischen Bundesamts und der Bundesagentur für Arbeit, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Zum 1. Januar 2019 erhöht sich der Mindestlohn auf 9,19 Euro.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg von 2015 bis Ende September 2018 um 8,5 Prozent - Minijobber werden hierbei nicht mitgezählt. Vor allem im Rhein-Hunsrück-Kreis war die Steigerung dem DGB zufolge mit 11,5 Prozent sehr groß. Besonders stark fiel der Anstieg bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Hotels und Gaststätten mit 20,1 Prozent aus - vor allem im Kreis Cochem-Zell mit 32,3 Prozent. Im Verkehrs- und Lagerwesen ging die Beschäftigung demnach um 17,5 Prozent nach oben, in Heimen und im Sozialwesen um 16 Prozent.

Die Minijobs sind in Rheinland-Pfalz laut Analyse weniger stark zurückgegangen als in ganz Deutschland. Der Anteil sank in fast vier Jahren um 4,6 Prozent, bundesweit um 7,1 Prozent.

DGB-Landeschef Dietmar Muscheid zog eine positive Bilanz, dringt aber auf ein deutliches Plus. „Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn als unterste Haltelinie ist nicht existenzsichernd“, erklärte Muscheid. „Er muss deutlich steigen und armutsfest werden.“ Die Unternehmerverbände in Rheinland-Pfalz (LVU) halten die Forderung nicht für relevant. Sie hatten in diesem Jahr darauf verwiesen, dass sich der Mindestlohn nach einem gesetzlich definierten Mechanismus erhöht.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: