Kiel:DGB Nord für Sozialversicherungspflicht von Minijobs

Kiel (dpa/lno) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat eine Sozialversicherungspflicht für Minijobs gefordert. "Ab dem ersten Euro muss in die Sozialversicherung eingezahlt werden", sagte der Vorsitzende des DGB Nord, Uwe Polkaehn, am Donnerstag in Kiel. Nach 45 Jahren in einem solchen geringfügigen Beschäftigungsverhältnis entstehe aufgrund Versicherungsfreiheit nur ein Rentenanspruch von gut 163 Euro. Von rund 1,2 Millionen Beschäftigten in Schleswig-Holstein arbeitet laut DGB ein Fünftel als Minijobber. Etwa zwei Drittel davon sind Frauen. Polkaehn warnte auch vor einer Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs. Steige diese von 450 auf 550 Euro, wären rund 25 000 Schleswig-Holsteiner betroffen, die derzeit sozialversichert sind.

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Kiel (dpa/lno) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat eine Sozialversicherungspflicht für Minijobs gefordert. „Ab dem ersten Euro muss in die Sozialversicherung eingezahlt werden“, sagte der Vorsitzende des DGB Nord, Uwe Polkaehn, am Donnerstag in Kiel. Nach 45 Jahren in einem solchen geringfügigen Beschäftigungsverhältnis entstehe aufgrund Versicherungsfreiheit nur ein Rentenanspruch von gut 163 Euro. Von rund 1,2 Millionen Beschäftigten in Schleswig-Holstein arbeitet laut DGB ein Fünftel als Minijobber. Etwa zwei Drittel davon sind Frauen. Polkaehn warnte auch vor einer Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs. Steige diese von 450 auf 550 Euro, wären rund 25 000 Schleswig-Holsteiner betroffen, die derzeit sozialversichert sind.

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