Arbeit - Hamm:Arbeitsgericht: Massenentlassung in Hagen unwirksam

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Hamm (dpa/lnw) - Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts in Hamm ist eine Massenentlassung bei einem Hagener Zulieferbetrieb Anfang des Jahres 2019 unwirksam. Das Unternehmen TWB hatte rund 300 von rund 460 Beschäftigen fristgerecht gekündigt. Grund war der Auftragsverlust des Hauptkunden Volkswagen. Nach Meinung der Landesarbeitsrichter aber hatte die Firma die erforderliche Anhörung des Betriebsrates zu jeder einzelnen Kündigung nicht ordnungsgemäß eingeleitet. Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung aus der ersten Instanz (Az.: 3 Sa 1194/19).

Das Landesarbeitsgericht hat keine Revision zugelassen. Dagegen kann beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.

Die Firma hatte nach der ersten Ablehnung der Massenentlassung durch das Arbeitsgericht Hagen den Mitarbeitern im August 2019 erneut gekündigt. Mit dieser Folgekündigung beschäftigt sich das Landesarbeitsgericht jetzt in den kommenden Wochen.

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