Arbeit:Für Schuhmacher gilt ab August eine neue Ausbildungsordnung

Bonn (dpa/tmn) - Für Schuhmacher tritt ab dem 1. August eine neue Ausbildungsverordnung in Kraft. Die bisherige Berufsbezeichnung wird durch den "Maßschuhmacher" ersetzt, teilt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit.

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Bonn (dpa/tmn) - Für Schuhmacher tritt ab dem 1. August eine neue Ausbildungsverordnung in Kraft. Die bisherige Berufsbezeichnung wird durch den „Maßschuhmacher“ ersetzt, teilt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit.

Das soll die handwerkliche Fertigung, im Gegensatz zur industriellen Herstellung, hervorheben. Die Neuordnung der dreijährigen Ausbildung greift wirtschaftliche und organisatorische Veränderungen in den Betrieben auf. So kommt künftig das individuelle Umarbeiten von Konfektionsschuhen hinzu. Zudem werden etwa Inhalte zum Beispiel zur Modellgestaltung, Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit neu in den Lehrplan aufgenommen oder verstärkt in der Ausbildung vermittelt.

In den ersten beiden Ausbildungsjahren geht es in erster Linie um das Reparieren und Ändern von Maß- und Konfektionsschuhen. Ab dem dritten Jahr können Auszubildende nun zwischen den beiden Fachrichtungen „Maßschuhe“ oder „Schaftbau“ wählen.

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