Arbeit - Erfurt:Strenge Bundesrichter: Kein Mindestlohn für Praktikanten

Erfurt (dpa) - Für Schnupper-Praktika zur Berufsorientierung wird kein Mindestlohn fällig, wenn sie nur wegen Urlaubs oder Krankheit länger als drei Monate dauern. Solche Praktika könnten um die Unterbrechungszeit verlängert werden, wenn zwischen den einzelnen Abschnitten ein Zusammenhang bestehe, entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. Wichtig sei jedoch, dass letztlich die Höchstdauer von drei Monaten eingehalten werde. Die Bundesrichter wiesen damit - wie zuvor das Landesarbeitsgericht Düsseldorf - die Klage einer jungen Frau aus Nordrhein-Westfalen ab.

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Erfurt (dpa) - Für Schnupper-Praktika zur Berufsorientierung wird kein Mindestlohn fällig, wenn sie nur wegen Urlaubs oder Krankheit länger als drei Monate dauern. Solche Praktika könnten um die Unterbrechungszeit verlängert werden, wenn zwischen den einzelnen Abschnitten ein Zusammenhang bestehe, entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. Wichtig sei jedoch, dass letztlich die Höchstdauer von drei Monaten eingehalten werde. Die Bundesrichter wiesen damit - wie zuvor das Landesarbeitsgericht Düsseldorf - die Klage einer jungen Frau aus Nordrhein-Westfalen ab.

Sie war der Meinung, dass sich ihr berufsorientierendes Praktikum auf einem Reiterhof wegen der Unterbrechungen über drei Monate hinaus verlängert hatte. Sie verlangte von den Betreibern der Reitanlage die Zahlung von Mindestlohn für die komplette Zeit, insgesamt rund 5500 Euro.

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