Erfurt:Bundesrichter: Betriebliche Witwenrente kann gekürzt werden

Erfurt (dpa) - Arbeitgeber können eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung kürzen, wenn der Ehepartner des früheren Arbeitnehmers mehr als 10 Jahre jünger ist. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag im Fall eines Paares aus Bayern, bei dem der Altersunterschied 15 Jahre betrug. Die Witwe hatte durch alle Instanzen gegen den Arbeitgeber geklagt, weil er ihre Hinterbliebenenversorgung um fünf Prozent für jedes Jahr verringert hat, das über einem Altersunterschied von zehn Jahren lag. Eine solche Altersabstandsklausel sei gerechtfertigt, entschieden nun die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt (3 AZR 400/17).

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Erfurt (dpa) - Arbeitgeber können eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung kürzen, wenn der Ehepartner des früheren Arbeitnehmers mehr als 10 Jahre jünger ist. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag im Fall eines Paares aus Bayern, bei dem der Altersunterschied 15 Jahre betrug. Die Witwe hatte durch alle Instanzen gegen den Arbeitgeber geklagt, weil er ihre Hinterbliebenenversorgung um fünf Prozent für jedes Jahr verringert hat, das über einem Altersunterschied von zehn Jahren lag. Eine solche Altersabstandsklausel sei gerechtfertigt, entschieden nun die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt (3 AZR 400/17).

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte damit seine Rechtsprechung. Im Februar hatte es entschieden, dass Arbeitgeber eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung sogar ganz verweigern können, wenn der Ehepartner des ehemaligen Betriebsangehörigen mehr als 15 Jahre jünger ist.

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