Erfurt (dpa) - Die Gewerkschaft der Flugsicherung muss für einen mehrtägigen Streik am Frankfurter Flughafen Schadenersatz zahlen. Das Bundesarbeitsgericht wertete den Arbeitskampf der Vorfeldlotsen im Februar 2012 als rechtswidrig, weil einzelne Forderungen der Gewerkschaft in dem Arbeitskampf noch der Friedenspflicht unterlagen. Die Bundesrichter gaben im Gegensatz zu den Vorinstanzen in Hessen einer Schadenersatzklage des Flughafenbetreibers Fraport statt. Fraport verlangt wegen Einnahmeverlusten Schadenersatz von rund 5,2 Millionen Euro.
Arbeit:Bundesrichter: Lotsengewerkschaft haftet für Streikfolgen
Erfurt (dpa) - Die Gewerkschaft der Flugsicherung muss für einen mehrtägigen Streik am Frankfurter Flughafen Schadenersatz zahlen. Das Bundesarbeitsgericht wertete den Arbeitskampf der Vorfeldlotsen im Februar 2012 als rechtswidrig, weil einzelne Forderungen der Gewerkschaft in dem Arbeitskampf noch der Friedenspflicht unterlagen. Die Bundesrichter gaben im Gegensatz zu den Vorinstanzen in Hessen einer Schadenersatzklage des Flughafenbetreibers Fraport statt. Fraport verlangt wegen Einnahmeverlusten Schadenersatz von rund 5,2 Millionen Euro.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema