Arbeit:Bundesrichter: Kündigungsfrist von drei Jahren geht nicht

Erfurt (dpa) - Eine Kündigungsfrist von drei Jahren ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts unzumutbar. Sie schränke die berufliche Bewegungsfreiheit von Arbeitnehmern unangemessen ein. Das gelte auch dann, wenn der Arbeitgeber ebenfalls an die lange Frist gebunden sei, ehe er sich von einem Arbeitnehmer trennen kann. Im konkreten Fall aus Sachsen wollte eine Spedition Fachleute in ihrer Leipziger Niederlassung möglichst lange an sich binden.

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Erfurt (dpa) - Eine Kündigungsfrist von drei Jahren ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts unzumutbar. Sie schränke die berufliche Bewegungsfreiheit von Arbeitnehmern unangemessen ein. Das gelte auch dann, wenn der Arbeitgeber ebenfalls an die lange Frist gebunden sei, ehe er sich von einem Arbeitnehmer trennen kann. Im konkreten Fall aus Sachsen wollte eine Spedition Fachleute in ihrer Leipziger Niederlassung möglichst lange an sich binden.

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