Erfurt (dpa) - Arbeitgeber haben es künftig leichter, Bilder von Überwachungskameras als Beweis für Diebstähle und andere Verfehlungen von Arbeitnehmern vor Gericht einzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied, dass Videoaufzeichnungen beispielsweise aus Geschäften nicht täglich kontrolliert werden müssen, um als Beleg für den Griff einer Mitarbeiterin in die Kasse zu dienen. Im konkreten Fall aus Nordrhein-Westfalen ging es um die Frage, ob sechs Monate alte Bilder einer sichtbar installierten Überwachungskamera als Beweis für eine fristlose Kündigung statthaft sind.
Arbeit:Bundesarbeitsgericht lockert Regeln für Videoüberwachung
Erfurt (dpa) - Arbeitgeber haben es künftig leichter, Bilder von Überwachungskameras als Beweis für Diebstähle und andere Verfehlungen von Arbeitnehmern vor Gericht einzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied, dass Videoaufzeichnungen beispielsweise aus Geschäften nicht täglich kontrolliert werden müssen, um als Beleg für den Griff einer Mitarbeiterin in die Kasse zu dienen. Im konkreten Fall aus Nordrhein-Westfalen ging es um die Frage, ob sechs Monate alte Bilder einer sichtbar installierten Überwachungskamera als Beweis für eine fristlose Kündigung statthaft sind.
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