Anti-Stress-Verordnung:Dem Kopf soll es besser gehen

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52 Millionen Fehltage wegen psychischer Leiden gab es 2011. Die Kosten dafür gehen in den zweistelligen Milliardenbereich. Jetzt wollen die Länder gegensteuern - und die Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichten, ihre Angestellten vor Stress zu schützen.

Von Guido Bohsem

Glaubt man der Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD), könnte alles sehr schnell gehen. Es muss sogar. Das Thema psychische Belastung am Arbeitsplatz habe inzwischen eine enorm hohe gesellschaftliche Relevanz. Die Zahl der Erkrankungen sei so hoch, dass es inzwischen ernsthafte Schäden für die Volkswirtschaft und für die Sozialkassen gebe. "Der Bundestag sollte unserer Initiative deshalb folgen", sagte sie der Süddeutschen Zeitung.

An diesem Freitag bringt Hamburg zusammen mit fünf anderen Bundesländern einen "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit" in die Länderkammer ein. Läuft alles so, wie sich Prüfer-Storcks das vorstellt, wird der Entwurf ohne Beratung durch die Ausschüsse beschlossen und gleich an den Bundestag weitergeleitet. "Wir erwarten, dass die schwarz-gelbe Koalition im Bund sich zu ihrer Verantwortung für die Arbeitnehmer bekennt", sagte die Senatorin.

Nach Angaben der Länder werden die Kosten psychischer Erkrankungen auf insgesamt über 43 Milliarden Euro geschätzt. 2011 seien durch psychische Leiden insgesamt 52 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage angefallen - die Zahl ist in den vergangenen fünf Jahren um etwa 80 Prozent angestiegen. Psychische Erkrankungen seien zudem inzwischen die Hauptursache für Frühverrentungen. Die Betroffenen seien dabei mit durchschnittlich 48 Jahren relativ jung.

Monotone Tätigkeiten, hoher Leistungsdruck, ständige Erreichbarkeit

Arbeit wird als ein wichtiger Faktor für psychische Erkrankungen gesehen. Monotone, sich immer wiederholende Tätigkeiten können die psychische Gesundheit beeinträchtigen, aber auch hoher Leistungsdruck, ständige Erreichbarkeit auch in der Freizeit, mangelnde Anerkennung oder Fehlverhalten des Vorgesetzten.

Mit der Verordnung sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden, Schutzmaßnahmen gegen schädliche psychische Faktoren zu treffen. Ist eine Belastung nicht zu vermeiden, sollen die Gefährdungen so weit wie möglich verringert werden. Um einen Überblick über die Lage im Betrieb zu bekommen, müssen Arbeitgeber die psychischen Belastungen im Betrieb ermitteln, was auch durch Befragung der Beschäftigten geschehen soll.

Der Arbeitsrhythmus muss laut Verordnung so gestaltet werden, dass eine Gefährdung der psychischen Gesundheit so weit wie möglich vermieden wird. Um das zu erreichen, müssen Pausen und Ruhezeiten angemessen verteilt sein. "Bei flexibler Arbeitszeit und räumlicher Mobilität sind Arbeit und arbeitsfreie Zeit abzugrenzen." Wenn Aufgaben außerhalb der Regelarbeitszeit erledigt werden müssten, gelte es, die Rufbereitschaft zu begrenzen und dafür zu sorgen, dass die verlorene Freizeit schnell nachgeholt werden kann.

Von der Leyen in der Pflicht

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) habe sich mit dem Thema nicht durchgesetzt, sagte Prüfer-Storcks. Sie solle deshalb die Gelegenheit nutzen und der Initiative des Bundesrates zum Erfolg verhelfen.

Unterstützung erhielten die Länder von Gewerkschaftsseite. Das IG-Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jügen Urban sagte, seine Organisation habe den Entwurf einer "Anti-Stress-Verordnung" bereits im vergangenen Sommer vorgelegt: "Wir begrüßen daher die Initiative der Länder, mit einer eigenen Rechtsverordnung die Regelungslücke auf dem Feld der psychischen Belastungen zu schließen."

Mit dieser Verordnung werde das Arbeitsschutzrecht an die neuen Belastungen in der modernen Arbeitswelt angepasst. Das Ziel sei es, durch verbindliche Regelungen die Vorsorge zu verbessern. Von der Leyen müsse die überfällige Verordnung endlich auf den Weg bringen.

© SZ vom 03.05.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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