Präimplantationsdiagnostik:Kabinett will PID-Verordnung verabschieden

Fast eineinhalb Jahre hat es gedauert, nun ist es soweit: Der Bundestagsbeschluss, der es Paaren erlaubt, in Ausnahmefällen Embryonen nach künstlicher Befruchtung zu testen, soll endlich umgesetzt werden. Und wieder melden sich die Kritiker zu Wort.

Nina von Hardenberg

Rechtsverordnung für Embryonen-Gentests

In der Universitätsfrauenklinik in Leipzig werden Eizellen für eine künstliche Befruchtung entnommen. Der neuen Verordnung zur PID entsprechend dürfen Eltern in Zukunft unter bestimmten Bedingungen Gentests am Embryo vornehmen lassen.

(Foto: dpa)

Das Kabinett will an diesem Mittwoch eine umstrittene Verordnung zu Gentests an Embryonen verabschieden. Die Vorschrift, die die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) regelt, war im Vorfeld kritisiert worden. Sie könne dazu beitragen, dass das nur in Ausnahmen erlaubte Verfahren künftig häufiger angeboten werde, so die Befürchtung.

"Das Ministerium möchte offensichtlich keine engere Eingrenzung und auch keine Kontrolle", sagte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe.

Der Bundestag hatte im Frühjahr 2011 nach langem Streit ein Gesetz erlassen, dass die Gentests an Embryonen in Einzelfällen erlaubt. So dürfen Eltern, die um eigene Erbkrankheiten wissen, die befruchtete Eizelle schon bei der künstlichen Befruchtung testen und kranke Embryonen verwerfen. Die Tests dürfen aber nur in besonders qualifizierten Zentren angeboten werden. Eine Ethikkommission entscheidet über jeden einzelnen Fall.

Kritik kam vor allem von jenen Abgeordneten, die die PID von vornherein ablehnten. Sie befürchten, dass die Verordnung nun noch über den Geist des Gesetzes hinausgeht.

So legt die Vorschrift keine Obergrenze für die Zahl der Zentren fest, die die Gentests anbieten. Auch wird es keine zentrale Ethikkommission geben, sondern jedes Zentrum kann eine eigene Kommission einrichten. Beides könnte dazu führen, dass die heiklen Tests künftig häufiger angeboten werden.

"Wenn so ein Zentrum einmal eingerichtet ist, will es ja auch arbeiten", gibt der CSU-Abgeordnete Johannes Singhammer zu bedenken. Eine Vielzahl von Ethikkommissionen könne zu einem PID-Tourismus führen, bei dem Eltern sich das Zentrum mit den lockersten Vorschriften heraussuchen.

Solchen Bedenken sei man begegnet, indem die Berufung der Mitglieder der Ethikkommission zeitlich befristet worden sei, hieß es am Dienstag aus dem Bundesgesundheitsministerium. Die Zahl der Zentren wiederum könnten die Länder auch ohne den Bund begrenzen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: