Ethikrat:Knappes Votum für Embyronen-Gentests

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Der Deutsche Ethikrat stimmt für die Einführung von PID-Tests unter strengen Auflagen - doch elf der 26 Mitglieder sind für ein striktes Verbot.

Nina von Hardenberg

Eine Woche vor der im Bundestag geplanten Debatte zur Präimplantationsdiagnostik (PID) hat sich der Deutsche Ethikrat mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen, die Tests unter strengen Auflagen einzuführen. 13 der insgesamt 26 Experten hielten das Untersuchungsverfahren, mit dem Embryonen bei der künstlichen Befruchtung im Reagenzglas auf Genfehler getestet werden dürfen, in Ausnahmefällen für zulässig. Immerhin elf Ratsmitglieder sprachen sich aber für ein striktes Verbot aus. Ein Vertreter enthielt sich, ein weiterer gab ein Sondervotum ab.

Mehrere Abgeordnete äußerten die Befürchtung, dass die geteilte Stellungnahme den Abgeordneten kaum eine Entscheidungshilfe sein wird. "Mit einem solch uneinheitlichem Votum kommt der Meinung des Ethikrates wenig Gewicht zu", sagte etwa der stellvertretende Unionsvorsitzende Johannes Singhammer (CSU). Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn bezweifelte sogar den Sinn des Gremiums aus Naturwissenschaftlern, Juristen, Philosophen und Theologen: "Es stellt sich einmal mehr die Frage, wozu es einen Ethikrat braucht", sagte Spahn der Rheinischen Post. Beide Politiker treten für ein PID-Verbot ein. Vertreter des Ethikrats selbst verteidigten dagegen das gespaltene Votum. "Wir haben uns nie als ein Gremium verstanden, das dem Gesetzgeber eine Blaupause vorlegt, sagte der Mannheimer Juraprofessor Jochen Taupitz. Vielmehr gehe es darum, den Gesetzgeber aber auch die Bevölkerung über schwierige ethische Fragen aufzuklären und zu beraten.

Inhaltlich plädiert eine knappe Mehrheit der Experten dafür, die Untersuchungen bei Paaren zuzulassen, die aufgrund eigener Erbkrankheiten oder wiederholter Fehlgeburten befürchten müssen, ein schwer krankes, behindertes oder gar nicht lebensfähiges Kind auf die Welt zu bringen. Die Experten argumentieren dabei vor allem über das Leid der Frau und die derzeitige widersprüchliche Gesetzeslage. Es sei ethisch nicht vertretbar, dass Frauen eine fortgeschrittene Schwangerschaft abbrechen dürfen, wenn sie von der Krankheit des Kindes erfahren, dass ihnen diese Information aber vor der Schwangerschaft vorenthalten werde. Die Begründung ähnelt dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Peter Hintze (CDU) und Ulrike Flach (FDP). Allerdings machen die Experten strenge Auflagen. So sollen die Test bei Krankheiten, die erst im späten Alter auftreten, verboten werden.

Die Gegner der PID fühlen sich durch das deutliche Minderheitsvotum bestätigt. Immerhin elf Experten lehnen die PID ganz ab. Sie sehen darin die Aufnahme einer Selektionsmöglichkeit ins Gesetz: Kinder, so meinen sie, könnten aufgrund unerwünschter Eigenschaften verworfen werden.

© SZ vom 09.03.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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