Pflege:Zuzahlungen für Pflege im Heim steigen im Saarland weiter

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Eine Frau sitzt in einem Alten- und Pflegeheim in einem Rollstuhl auf einem Gang. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

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Berlin/Saarbrücken (dpa/lrs) - Die Eigenanteile von Pflegeheimbewohnern im Saarland sind binnen eines Jahres deutlich gestiegen. Zum 1. Juli lag der selbst zu zahlende Betrag im ersten Jahr im Heim bei 2841 Euro pro Monat und damit um 358 Euro höher als ein Jahr zuvor, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergab. Im bundesweiten Schnitt waren 2548 Euro monatlich fällig - 348 Euro mehr als Mitte 2022. Die Belastungen nehmen damit auch mit den inzwischen eingeführten und mit der Aufenthaltsdauer steigenden Entlastungszuschlägen weiter zu.

Mit dem höchsten Zuschlag ab dem vierten Jahr im Heim stiegen die Zuzahlungen im Saarland im Schnitt auf 1973 Euro monatlich, zum 1. Juli 2022 waren es noch 1785 Euro gewesen, wie aus den neuen Daten hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.

In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten. Für Heimbewohner kommen dann noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen hinzu.

Seit 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse auch einen Entlastungszuschlag. Den Eigenanteil nur für die reine Pflege drückt das im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent, ab dem vierten Jahr um 70 Prozent. Nach einer Reform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen die Zuschläge Anfang 2024 erhöht werden.

Ohne Zuschläge wären es in dem Bundesland im Schnitt für alle 2908 Euro pro Monat als gesamte Zuzahlung, 371 Euro mehr als zum 1. Juli 2022. Darunter stieg vor allem allein der Eigenanteil nur für die reine Pflege binnen zwölf Monaten von 1074 auf 1336 Euro. Grund dafür sind vor allem steigende Löhne für das Pflegepersonal, wie der Verband der Ersatzkassen erläuterte. Maßnahmen für eine faire Bezahlung seien zu unterstützen. Es könne aber nicht sein, dass stetig steigende Kosten zum Großteil von den Pflegebedürftigen geschultert werden müssten.

Für die Auswertung wurden Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Bundesländern ausgewertet. Die Daten beziehen sich auf Bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5.

© dpa-infocom, dpa:230718-99-438867/2

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