Elektronische Zigaretten sind kein Arzneimittel und dürfen deshalb vorerst weiter verkauft werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Geklagt hatten ein Hersteller und ein Vertreiber von elektronischen Zigaretten. Sie reagierten mit der Klage auf eine Entscheidung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, das in zwei Fällen E-Zigaretten als Arzneimittel zur Raucherentwöhnung eingestuft hatte. Damit hätten die Verdampfer einer strengen Zulassung bedurft. Ob die E-Zigarette tatsächlich bei der Rauchentwöhnung hilft, ist umstritten. Ebenso ist ihr Schadenspotenzial nicht eindeutig geklärt.
Das Verwaltungsgericht Köln erklärte, Nikotin könne zwar ein Arzneistoff sein. Bei den fraglichen E-Zigaretten gehe es aber nicht um Entwöhnung, sondern darum, das Verlangen nach Nikotin zu befriedigen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Derzeit ist die E-Zigarette ohnehin in der Diskussion. Nordrhein-Westfalen hat bereits ein Verbot der Elektrodampfer beschlossen. Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, sprach sich vor kurzem für ein Verbot aus. Die EU befasst sich zurzeit ebenfalls mit Einstufung der E-Zigarette.
Die elektronische Zigarette verdampft mittels eines elektrischen Verneblers Flüssigkeit. Diese Liquids gibt es mit und ohne Nikotin. Im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette werden keine Stoffe verbrannt, der Nutzer nimmt keinen Teer auf.