Saarbrücken:Honorareinbußen auch für saarländische Praxen

Lesezeit: 2 min

Für rund 200 von 400 Ärzten und Psychotherapeuten im Saarland, die bislang ihre Praxen nicht an eine neue Datenautobahn für das Gesundheitswesen angeschlossen...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Saarbrücken (dpa/lrs) - Für rund 200 von 400 Ärzten und Psychotherapeuten im Saarland, die bislang ihre Praxen nicht an eine neue Datenautobahn für das Gesundheitswesen angeschlossen haben, gibt es in diesem Monat die ersten Konsequenzen. Rückwirkend für das erste und zweite Quartal 2019 kürzt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ihr Honorar um ein Prozent. Das kündigte KV-Vorstand Gunter Hauptmann im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Saarbrücken an. Das Digitale-Versorgung-Gesetz sieht zudem vor, die Kürzung im März 2020 auf 2,5 Prozent zu erhöhen.

Die „Telematikinfrastruktur“ (TI) ist die gesetzlich vorgeschriebene Vernetzungsplattform des deutschen Gesundheitssystems. Ziel ist es, alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander zu vernetzen.

Langfristig sollen alle Daten eines Patienten in einer einzigen elektronischen Gesundheitsakte zusammengeführt werden. Bislang werden die Krankenkassenkarten laut Hauptmann nur für den sogenannten Versicherten-Stammdatenabgleich eingesetzt. Künftig könnten sie dann auch für E-Rezepte oder elektronische Arztbriefe genutzt werden.

„Digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte können die Versorgung von Patienten deutlich verbessern“, so eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums auf Anfrage. Um die Chancen der Digitalisierung im Versorgungsalltag nutzen zu können, müssten die Beteiligten sicher und schnell miteinander kommunizieren können. Dafür bilde die Telematikinfrastruktur die Basis.

Die „Digitale Gesellschaft e.V.“ kämpft „gegen den Ausverkauf der Gesundheitsdaten“ und „für ein Moratorium in der Digitalisierung des Gesundheitswesens“. Der Verein unterstützt die Aktion „Stoppt die E-Card“, die in der elektronischen Gesundheitskarte eine Gefahr für die ärztliche Schweigepflicht, die informationelle Selbstbestimmung der Bürger und eine gute medizinische Versorgung sieht. Die Kritiker warnen vor Sicherheitslücken in der Telematikinfrastruktur.

„Der Datenschutz für den Bereich Gesundheit muss natürlich hoch gesteckt werden“, sagt Gunter Hauptmann. Die KV erhoffe sich von der neuen Telematikinfrastruktur vor allem, dass der Informationsfluss zwischen den Praxen einfacher funktioniere. „Wir erwarten auch, dass wir Informationen von der elektronischen Gesundheitskarte besser nutzen können und einen schnelleren Zugriff erhalten - etwa bei Medikamenten oder als Notfall-Datensatz“, so der Vorstandsvorsitzende.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums liegt die bundesweite Anschlussquote an die TI bundesweit bei zwei Dritteln. Im Saarland haben sich von den rund 2150 Haus- und Fachärzten und Psychotherapeuten rund 80 Prozent anschließen lassen. Laut Hauptmann hätten nur zwei Kassenärztliche Vereinigungen noch bessere Quoten; Bayern und Baden-Württemberg lägen bei etwa 60 Prozent. Der KV-Chef führt die gute Quote an der Saar auch darauf zurück, dass bereits vor mehreren Jahren verbindlich eine Anbindung der Praxen an „KV-SafeNet“ eingeführt wurde, über das die Ärzte ihre Abrechnung an die KV schicken müssen. „Das heißt, sie sind schon daran gewohnt, online abzurechnen und an ein einheitliches Netzwerk angeschlossen zu sein.“

Bei der TI-Anbindung habe es innerhalb des Saarlandes „nur ganz wenige fundamentale Verweigerer“ gegeben. Eher handle es sich bei denen, die sich nicht angeschlossen hätten, vor allem um ältere Hausärzte am Ende ihres Berufslebens. „Wenn da jetzt jemand 67 ist und in zwei Jahren seine Praxis zusperren muss, weil er mit großer Wahrscheinlichkeit keinen Nachfolger finden wird, dann lohnt es sich für ihn einfach nicht mehr, die gesamte EDV-Anlage auf einen neuen Stand zu bringen“, sagt Hauptmann.

Durchschnittlich verzeichne eine Hausarzt-Praxis im Saarland etwa 50 000 Euro Umsatz pro Quartal. Wer nicht an die TI angeschlossen sei, bekomme von der KV also umgerechnet 500 Euro weniger Honorar. Das Geld darf die Kassenärztliche Vereinigung übrigens nicht verwenden, um damit Personal zu bezahlen oder Investitionen zu tätigen. Je nach Leistungen werde es wohl anteilig an die Krankenkassen zurückgezahlt werden müssen und ein weiterer Teil als Honorar an die gesamte Ärzteschaft wieder ausgeschüttet.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: