Urteil in Karlsruhe:Bundesverfassungsgericht bestätigt Masern-Impfpflicht

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Seit März 2020 gilt die Masern-Impfpflicht in Deutschland. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Geklagt hatten mehrere Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen wollen. Das ist seit März 2020 obligatorisch für alle Kinder, die in eine Kita oder Schule aufgenommen werden.

Die Masern-Impfpflicht in Deutschland ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem an diesem Donnerstag schriftlich mitgeteilten Urteil entschieden. Geklagt hatten mehrere Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen wollten.

Seit März 2020 muss für die Neuaufnahme in Kita oder Schule entweder die Impfung oder eine überstandene Infektion nachgewiesen werden. Inzwischen gilt die Nachweispflicht auch für Kinder, die schon länger in der Einrichtung sind. Nur bei medizinischer Unverträglichkeit gegen das Vakzin kann die Impfpflicht entfallen.

Nach Ansicht der Karlsruher Richter stellt die Impfpflicht zwar einen Eingriff in das Elternrecht und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit dar. Doch dienten die Vorschriften dem Schutz vulnerabler Gruppen, die sich nicht selbst gegen Masern impfen lassen könnten. "Angesichts der sehr hohen Ansteckungsgefahr bei Masern und den (...) verbundenen Risiken eines schweren Verlaufs besteht eine beträchtliche Gefährdung (...) Dritter", heißt es in der Urteilsbegründung. Deshalb sei der Eingriff in die Grundrechte der Eltern und der Kinder verhältnismäßig.

Bereits vor zwei Jahren waren Eltern mit ihrem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, mit dem sie das Inkrafttreten der Impfpflicht bis zur endgültigen Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerde verhindern wollten. Damit trat die Impfpflicht im März 2020 in Kraft. Nun wurden die Verfassungsbeschwerden auch im Hauptsacheverfahren endgültig zurückgewiesen.

Die Masern-Impfpflicht für Kinder, die in Kitas oder Pflegestellen betreut werden, wurde noch von der großen Koalition eingeführt. Der derzeit zur Verfügung stehende Impfstoff besteht aus einer Kombination gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Die Verfassungsrichter stellten in ihrem Beschluss klar, dass keine weiteren Komponenten hinzukommen dürfen.

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