Hirntod-Feststellung:Neurologen fordern strengere Richtlinien

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"Wir müssen alles dafür tun, dass solche Fehler nicht passieren": Um die Feststellung des Hirntods sicherer zu machen, fordern Fachgesellschaften, dass mindestens ein Neurologe oder Neurochirurg an der Diagnostik beteiligt sein sollte.

Von Christina Berndt

Ist die Diagnose des Hirntods sicher genug? Durch einen SZ-Artikel wurde vor kurzem bekannt, dass zwischen Mai 2011 und März 2013 in mindestens acht Fällen Fehler bei der Hirntodfeststellung von potentiellen Organspendern gemacht wurden. Bei all diesen Patienten wurden die Fehler noch entdeckt, bevor es zur Organentnahme kam. Wie oft Fehler geschehen, die nicht weiter auffallen, bleibt jedoch unklar.

Um die Qualität der Hirntoddiagnostik zu verbessern, fordern nun gleich drei Fachgesellschaften eine bessere Ausbildung der Ärzte, die den Hirntod feststellen. Grundsätzlich handele es sich bei der Hirntoddiagnostik um ein sehr sicheres Verfahren, stellen die Deutsche Gesellschaft für Neurologie, die Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie und die Deutsche Gesellschaft für Neurointensiv- und Notfallmedizin in einer gemeinsamen Stellungnahme vom Mittwoch fest. Aber das gelte aber nur dann, wenn die Diagnostik "nach den in Deutschland geltenden Kriterien durchgeführt wird". Um dies zu gewährleisten, sollten die Anforderungen an die Untersucher höher sein, als dies bislang in den Richtlinien der Bundesärztekammer zur Feststellung des Hirntods festgeschrieben ist.

Die drei Fachgesellschaften fordern, dass zumindest einer der beiden Untersucher "ein Neurologe oder Neurochirurg mit langjähriger Erfahrung in der Intensivmedizin und regelmäßiger praktischer Erfahrung in der Hirntodbestimmung sein sollte".

Bislang reicht es aus, wenn die Ärzte "über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen verfügen". Zwei solcher Ärzte müssen unabhängig voneinander den Hirntod feststellen, bevor ein Totenschein ausgestellt werden darf und der Patient Organspender werden kann. Einen Hirntoten müssen diese Ärzte allerdings nie gesehen haben. Sie müssen noch nicht einmal bei einer solchen Diagnose dabei gewesen sein.

"Es ist nicht zu begreifen, dass ausgerechnet auf diesem sensiblen Gebiet die Ansprüche so niedrig sind", hatte der Neurochirurg Christoph Goetz, der Chefarzt an einer Prviatklinik in Hamburg-Harburg ist und langjährige Erfahrung in der Hirntoddiagnostik hat, erst am Dienstag in der SZ moniert: Ärzte bräuchten normalerweise für alles Mögliche einen Fortbildungsnachweis.

Das sieht der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Neurointensiv- und Notfallmedizin, Andreas Ferbert, ähnlich: "Wir haben an unserem Krankenhaus einen exzellenten kardiologischen Oberarzt mit viel Erfahrung in der Behandlung von Intensivpatienten, die infolge eines Herzinfarkts auch häufig eine Hirnschädigung erlitten haben", sagte der Direktor der Neurologischen Klinik am Klinikum Kassel der SZ. "Dieser Arzt erfüllt somit alle bisher geforderten Kriterien für die Hirntoddiagnostik - und doch ist er mit dieser Untersuchung schlicht nicht vertraut." Zumindest einer der beiden Untersucher brauche daher mehr als die bislang geforderte Erfahrung.

Die Berichte über die Fehler bei der Hirntodfeststellung hätten ihn "erschüttert", sagt Ferbert, der selbst Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer ist, die die Richtlinien zur Hirntodfeststellung derzeit überarbeitet. Er werde sich dort für ein Mehr an Qualitätssicherung einsetzen: "Wir müssen alles dafür tun, dass solche Fehler nicht passieren."

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