Covid-19:Was passiert mit abgelaufenen Corona-Schutzmaterialien?

Eine FFP2-Maske liegt auf dem nassen Gehweg. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Symbolbild)

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Wiesbaden (dpa/lhe) - In Hessen mussten bislang noch keine Masken, Kittel oder Brillen zum Schutz vor einer Ansteckung mit Corona wegen Ablauf des Haltbarkeitsdatums durch das Land vernichtet werden. Alles verteilfähige Material sei vorab vergeben worden, berichtete das Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. Bevor das Haltbarkeitsdatum absehbar erreicht wird, würden die Bestände frühzeitig der dezentralen Landesreserve zur Verfügung gestellt. Dabei gehe es unter anderem um den Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen hatte jüngst von rund 10 Millionen Corona-Schutzmasken berichtet, die verbrannt werden müssen. Außerdem erreichen demnach dieses Jahr mehr als 7,2 Millionen Schutzkittel das Verfallsdatum, die dann ebenfalls entsorgt werden müssen.

Aber auch in Hessen würden Schutzmaterialien aus der Hochphase der Corona-Pandemie wegen des erreichten Ablaufdatums demnächst zur Entsorgung anstehen. Das Innenministerium habe sich daher gemeinsam mit vielen Ministerien anderer Länder an die Bundesregierung gewendet. Dabei sei dringend darum gebeten worden, nicht verwendbaren Schutzmasken aus Bundeslieferungen entweder zurückzunehmen oder der Vernichtung durch die Länder zuzustimmen, da laufende Lagerkosten anfallen.

Eine Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums liegt nach Angaben des hessischen Innenministeriums dazu nicht vor. Das Bundesgesundheitsministerium verweise auf offene zollrechtliche Fragen, die bislang von der Bundesregierung nicht geklärt werden konnten.

© dpa-infocom, dpa:230213-99-573722/2

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