Gesundheit:Zuzahlungen für Heimplätze weiter gestiegen: Über 2000 Euro

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Eine Pflegefachkraft hilft in der ambulanten Pflege einer Frau beim Aufstehen. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild)

Heimplätze werden auch in MV immer teurer. Jetzt hat die durchschnittliche Zuzahlung im ersten Jahr die Marke von 2000 Euro überschritten.

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Berlin/Schwerin (dpa/mv) - Für Pflegebedürftige im Heim ist der Eigenbeitrag trotz neuer Entlastungszuschläge in Mecklenburg-Vorpommern erheblich weiter gestiegen. Zum 1. Januar waren im ersten Jahr im Heim im Landesdurchschnitt 2106 Euro pro Monat aus eigener Tasche fällig, wie eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) ergab. Das waren 446 Euro mehr als am 1. Januar 2022. Hintergrund der Steigerungen sind dem Verband zufolge insbesondere höhere Kosten für Lebensmittel sowie für Personal infolge einer inzwischen greifenden Tarifbezahlungspflicht.

Nach Worten von Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) beträgt der Anstieg der Kosten für die Heimbewohner fast 27 Prozent. Sie forderte ein Ende der Preisspirale. „Der Eigenanteil muss derjenige sein, der fest und starr ist. Und der Teil, der über die Pflegekassen und Steuerzuschüsse kommt, muss dynamisch sein“, sagte sie. „Nur so werden Pflegebedürftige und ihre Angehörige dauerhaft entlastet und können die ständig steigenden Kosten in der vollstationären Pflege aufgefangen werden.“ Auch ein Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung müsse in diesem Jahr vorgelegt werden, forderte die Ministerin.

Nach Auffassung der oppositionellen CDU muss den Betroffenen auch kurzfristig geholfen werden. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Harry Glawe, schlug ein zeitlich befristetes Landeshilfsprogramms vor. Das Land solle monatlich bis zu 50 Prozent der Steigerung der Eigenbeteiligung erstatten. „Als Stichtag könnten die Erhöhungen seit dem 1. Oktober 2022 herangezogen werden.“ Leider sei der Vorstoß seiner Partei im Landtag vom der rot-roten Mehrheit abgelehnt worden. Um die Kostenspirale bei den Eigenbeteiligungen zu durchbrechen, brauche es allerdings eine tiefgreifende Reform in der Pflegeversicherung.

Auch die Landeschefin des Kassenverbands in MV, Kirsten Jüttner, hält eine „echte Pflegereform“ auf Bundesebene nötig. „Aber auch das Land ist in der Pflicht, für eine spürbare Entlastung der Betroffenen zu sorgen“, sagte sie. Eine Möglichkeit wäre ihren Worten zufolge die Übernahme der Investitionskosten, die monatlich knapp 350 Euro ausmachten.

Die Entlastungszuschläge steigen mit längerem Heimaufenthalt und dämpfen die Kosten dann jeweils stärker. Auch mit dem höchsten Zuschlag, den es ab dem vierten Jahr im Heim gibt, stieg die Zuzahlung in Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Januar 2022 um 189 auf nun 1375 Euro pro Monat und im bundesweiten Schnitt um 130 auf 1671 Euro.

In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten. Für Heimbewohner kommen dann noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und auch für Investitionen in den Einrichtungen hinzu.

Seit Anfang 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse einen Entlastungszuschlag, der mit der Pflegedauer steigt. Der Eigenanteil nur für die reine Pflege sinkt so im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent.

Jedoch stieg der Eigenanteil für die reine Pflege weiter - ohne Zuschläge bundesweit im Schnitt auf nun 1139 Euro nach 912 Euro Anfang 2022. Hintergrund sind auch höhere Personalkosten. Seit 1. September 2022 müssen Einrichtungen Pflegekräfte nach Tarifverträgen oder ähnlich bezahlen, um mit Pflegekassen abrechnen zu können.

Die Chefin des Ersatzkassenverbands, Ulrike Elsner, forderte eine „Pflegereform in einem Guss“. Nötig sei ein Finanzkonzept mit fest verankerten und dynamisierten Steuerzuschüssen. Für die Auswertung wurden den Angaben zufolge Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Bundesländern ausgewertet. Die Daten beziehen sich auf Bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5.

© dpa-infocom, dpa:230119-99-273857/4

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