Schwerin:Gutachter stellen weniger Behandlungsfehler fest

Schwerin (dpa/mv) - Die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) haben im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern 64 ärztliche Behandlungsfehler festgestellt. Das waren acht weniger als im Jahr davor, wie der MDK am Donnerstag in Schwerin mitteilte. In einem Fall sei bei einer Operation ein OP-Tuch im Bauchraum des Patienten vergessen worden. Dies sei ein grober Fehler.

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Schwerin (dpa/mv) - Die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) haben im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern 64 ärztliche Behandlungsfehler festgestellt. Das waren acht weniger als im Jahr davor, wie der MDK am Donnerstag in Schwerin mitteilte. In einem Fall sei bei einer Operation ein OP-Tuch im Bauchraum des Patienten vergessen worden. Dies sei ein grober Fehler.

„Eigentlich lässt sich ein solcher Fehler durch einfache Vorsichtsmaßnahmen verhindern“, sagte Torsten Schnoor, Leiter des Referats Medizinrecht beim MDK Mecklenburg-Vorpommern. „Erst wird gezählt, wie viele Bauchtücher bei der Operation zum Einsatz kommen - und bevor die Operationswunde geschlossen wird, wird noch einmal gezählt, ob alle diese Tücher auch entfernt wurden.“ Behandlungsfehler sollten offengelegt und ausgewertet werden, damit aus ihnen gelernt und sie künftig vermieden werden könnten, betonte er.

Hat ein gesetzlich krankenversicherter Patient den Verdacht, einen Behandlungs- oder Pflegefehler erlitten zu haben, kann er sich den Angaben zufolge an seine Krankenkasse wenden. In deren Auftrag nehme der Medizinische Dienst die nötige Begutachtung vor, was für den Patienten kostenfrei ist. Im vergangenen Jahr seien in MV 255 wissenschaftliche Gutachten angefertigt worden. Komme der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Verdacht auf einen Behandlungsfehler gerechtfertigt ist, helfe dies bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

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