Covid-19:Schluss mit Corona-Regeln in Brandenburg

Ein Schild „Bitte Mundschutz tragen“ ist am Eingang eines Krankenhauses angebracht. (Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

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Potsdam (dpa/bb) - Nach drei Jahren und 86 Verordnungen haben die Corona-Regeln in Brandenburg ein Ende. Seit Mittwoch brauchen nur noch die Besucher von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bis zum 7. April eine FFP2-Maske - das ist allerdings eine bundesweite Regelung. Die Brandenburger Corona-Verordnung entfällt. Damit gibt es keine Maskenpflicht mehr für Besucher von Obdachlosenunterkünften und Flüchtlingseinrichtungen, auch die Testpflicht für nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in Flüchtlingseinrichtungen, psychiatrischen Kliniken und Jugend- und Seniorenheimen fällt weg.

Seit diesem Mittwoch gibt es keine Testpflicht mehr in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen - das hat die Bundesregierung entschieden. Allerdings können die Einrichtungen wegen ihres Hausrechts über Schutzmaßnahmen selbst entscheiden - je nach Lage. Das Brandenburger Gesundheitsministerium erreichen dazu auch Fragen.

Insgesamt gab es 86 Corona-Verordnungen in Brandenburg, wie das Gesundheitsministerium berichtete, darunter auch Verlängerungen. Alles begann mit dem ersten positiven Corona-Fall, der am 2. März 2020 offiziell bei einem 51-jährigen Mann aus dem Kreis Oberhavel bestätigt wurde, der in Südtirol im Urlaub war.

Am 12. März 2020 folgten erste Beschränkungen: Großveranstaltungen wurden mit einer sogenannten Allgemeinverfügung an Kreise und kreisfreien Städte untersagt. Die erste Corona-Verordnung mit der Schließung von Läden und Vorgaben für Gaststätten trat am 18. März 2020 in Kraft zugleich wurden Schulen und Kitas geschlossen.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hatte die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus verteidigt und die Maskenpflicht als besonders wirkungsvoll bezeichnet.

© dpa-infocom, dpa:230301-99-780256/2

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